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Alt 12.03.2015, 17:27   #11
Kopernikus1966
 
 
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Zitat von raul Beitrag anzeigen
OT:


Pippi Langstrumpf ick hör dir trapsen.

Konklusion für Fortgeschrittene:
Kann Handycam halten => ist ein Künstler ≠ ist ein Künstler => kann Handycam halten.
Oder semantisch zur Verdeutlichung:
Nur weil jemand eine Handycam halten kann, ist er noch lange kein Künstler. Dies bedeutet nicht, dass Künstler nicht auch mit Handycams Kunst machen können. Jetzt klarer geworden?

Gruß,
raul
Dann erkläre mir die Relevanz deiner Aussage in Bezug auf das Diskussionsthema. Die Semantik ist mir klar. Die Implikation ebenfalls.

Künstler fotografieren mit Handycams. Nicht jeder der mit der Handycam fotografiert ist ein Künstler. Soll deshalb das Recht des Künstlers der mit der Handycam fotografiert eingeschränkt werden weil es Nicht-Künstler gibt, die mit der Handycam fotografieren?
(Diesmal hab ich´s für dich *langsam* formuliert)
Oder war die Aussage völlig zusammenhanglos zum Thema? Wenn ja, warum hast du sie gemacht?
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Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
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