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Alt 17.02.2015, 23:54   #9
stecki99
 
 
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Ich bin eben vom Absatz 2 ausgegangen. Der besagt aber auch nur, dass Amazon die Karten hätte berechnen können, weil der Empfänger die Fehllieferung ja bemerkt und angezeigt hat. Dann hat der Händler eben die Möglichkeit die Rücksendung gegen "Kostenerstattung" zu veranlassen oder die Ware dem Käufer zu überlassen. Gegen Bezahlung oder auch nicht.

Die Aufwendungen, die einen entstehen, die muss man aber als Endverbraucher in 99 von 100 Fällen einfordern. Gleiches gilt ja auch bei Reklamationen in einem normalen Geschäft. Die Aufwendungen für z. B. die Fahrten zum Händler kann man auch zurück fordern. Aber kaum einer macht das. Man lässt sich da mitunter echt Geld durch die Lappen gehen.
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Viele Grüße
Mathias
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