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#1 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Ich bin eben vom Absatz 2 ausgegangen. Der besagt aber auch nur, dass Amazon die Karten hätte berechnen können, weil der Empfänger die Fehllieferung ja bemerkt und angezeigt hat. Dann hat der Händler eben die Möglichkeit die Rücksendung gegen "Kostenerstattung" zu veranlassen oder die Ware dem Käufer zu überlassen. Gegen Bezahlung oder auch nicht.
Die Aufwendungen, die einen entstehen, die muss man aber als Endverbraucher in 99 von 100 Fällen einfordern. Gleiches gilt ja auch bei Reklamationen in einem normalen Geschäft. Die Aufwendungen für z. B. die Fahrten zum Händler kann man auch zurück fordern. Aber kaum einer macht das. Man lässt sich da mitunter echt Geld durch die Lappen gehen.
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Viele Grüße Mathias |
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#2 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Ich hatte mir vor ner Weile online Sensor-Reinigungsflüssigkeit bestellt (Amazon-Marketplace Händler) und einen Tag nach dem erwarteten Päckchen kam ein zweites, deutlich größeres.
Drin war ein komplettes Rundum-Kamerapflege-Set mit Reinigungstüchern für außen, Sensor Swabs, einem Blasebalg und einer Leucht-Lupe. Dazu eine Rechnung für einen ganz anderen Kunden. ...ups? Beim Versender angerufen und die haben sich sogleich entschuldigt und für den prompten Anruf bedankt. Sie haben wir dann einen Paketschein für die Rücksendung zugeschickt und als Dankeschön durfte ich mir die Leucht-Lupe aus dem Paket rausnehmen. Fand ich auch fair. ![]()
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Hinweis für Allergiker: Beitrag kann Spuren von Ironie und/oder Sarkasmus enthalten. Produziert mit natürlichem Zynismus aus garantiert regenerativen Quellen. |
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