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Alt 22.01.2015, 16:58   #2
Mario190

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Beiträge: 518
Hey Robert,

Zitat:
Zitat von RRibitsch Beitrag anzeigen
Was steht in der Artikelbeschreibung des Händlers, kann man daraus eventuell etwas ableiten? Wie soll man einen solchen „Mangel“ bewerten, als übliche Gebrauchsspur oder geht dieser Mangel über diesen Begriff hinaus?
In der Artikelbeschreibung steht kein Mangel - die genannten wurden allerdings auch nicht als solche Wahrgenommen. "Es kann nicht repariert werden, da es nichts zu reparieren gibt".
Ich denke dies könnte durchaus als normaler Gebrauch durchgehen, allerdings sollte hier trotzdem etwas getan werden. Eine etwa versandete Zoommechanik funktioniert auch eine gewisse Zeit noch, aber irgendwann fällt sie aus. So kam mir das hier vor. Klar gibt es Leute, die dieses Risiko eingehen und nicht reinigen (lassen), das kenne ich aber nur von günstigen Optiken.

Zitat:
Zitat von RRibitsch Beitrag anzeigen
Diese Frage habe ich mir selbst auch schon öfters gestellt, wo liegen die Grenzen einer üblichen Gebrauchsspur, lassen sich solche überhaupt abgrenzen? Das ganze ist vermutlich auch vom Alter des Produktes abhängig, je älter desto mehr übliche Gebrausspuren gibt es zwangsläufig. Je älter ein Objektiv ist, desto mehr Staubkörner gelangen beim Betrieb ins Innere des Gehäuses und können schlimmstenfalls Schäden anrichten.
Spuren außerhalb sind mir ja persönlich ziemlich egal. Auf den Ringen meines 24-70 haben sich zum Beispiel unschöne Reste von Sonnencreme angesammelt, die nur bei gewissem Gegenlicht sichtbar sind. Auch die Sonnenblende ist ein wenig ramponiert (es war nicht so intelligent die Blende mit einem Inbusschlüssel in ein Fach zu geben ). Aber sobald ich merken würde, dass die Mechanik Probleme machen würde, käme das Objektiv sofort zu Schuhmann. Denn hier sind daraus resultierende Probleme nicht zu vernachlässigen.
Aber so etwas sieht man natürlich nicht. Ist etwas zu hören, kann ohne Öffnen des Objektivs auch nicht abgeschätzt werden, wieviel Schaden bereits angerichtet wurde.

Zitat:
Zitat von RRibitsch Beitrag anzeigen
Man braucht vermutlich einen Sachverständigen, am besten einen gerichtlich beeideten um im Zweifelsfall eine Beurteilung zu erhalten.

Nachdem es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt sind diese Fragestellungen eigentlich ohne Belange, da man den Artikel binnen zweier Wochen ohne Angaben von Gründen zurückgeben kann und davon würde ich im gegenständlichen Fall auch Gebrauch machen.

Liebe Grüße
Robert
Genau das meinte ich mit:
Zitat:
Zitat von Mario190 Beitrag anzeigen
Also geht die Suche weiter.
LG
Mario
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