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Alt 04.12.2014, 17:12   #2
Anthem
 
 
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Zitat:
Zitat von lubografie Beitrag anzeigen
...braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis...
Ich hatte das bei meinem Nebenerwerb mit Absicht nicht gemacht. Der Vorsteuerabzug bei der Investition in Hardware und Software hat so manche Anschaffung erst interessant gemacht. Wenn ich keine MwSt "einnehme", kann ich auch keine abziehen, d.h. ich kaufe wie Privat alles Brutto.
Gruss
Michael
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