Thema: Erfahrungen
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Alt 12.06.2014, 22:33   #1
romic

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Bei meiner Versicherung muß der Gegenstand nicht im Kofferraum gelagert sein. Es reicht eine Verdeckung der versicherten Gegestände im Innenraum - die versicherten Sachen dürfen von Außen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch Decke oä) - Die Frage ist doch vielmehr ob ein Rucksack auch zur Kathegorie Verdeckung zählt oder nicht ?

@oldy danke für deine Antwort ! es handelt sich hier nicht um eine Hausrat oä, sondern um eine Versicherung die von vielen gewählt wird weil sie das Auto in spezieller Weise miteinschliesst.

@horst Ich bin übrigens weder naiv noch verantwortungslos, und mir gefallen auch solche Mutmaßungen über meine Charaktereigenschaften nicht. Nettiquette please

.. wer den Schaden hat ..

Geändert von romic (12.06.2014 um 23:07 Uhr)
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