Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.05.2014, 14:34   #1
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.169
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
das DashCam Verbot ist eine logische, legistische Konsequenz aus der Tatsache, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist (zum Schutz des Einzelnen!).
Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig.

Überwachungskameras haben in der Regel drei Eigenschaften:
  1. Sie laufen lückenlos rund um die Uhr.
  2. Sie sind ortsfest, überwachen also einen fest definierten räumlichen Bereich.
  3. Sie arbeiten unbeaufsichtigt, zeichnen also selbst dann auf, wenn kein menschlicher Beobachter anwesend ist.
Damit ist es für den Einzelnen faktisch unmöglich, ein Gebäude überhaupt jemals unbeobachtet zu betreten oder zu verlassen oder sich an einem öffentlichen Platz aufzuhalten. Das ist natürlich ein erheblicher Eingriff.

Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist. Und sie zeichnet nichts auf, was nicht ohnehin jemand gesehen hätte – jedenfalls solange zwingend ein Mensch am steuer sitzt und rollende Drohnen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links