Zitat:
Zitat von whz
Da es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit - Thema Kaufvertrag - handelte, würde die Polizei eher nicht einschreiten, außer man hätte dich bedroht.... 
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Wenn der Verdacht des "Betruges" in den Raum gestellt wird, ist es auch strafrechtlich relevant und wird sogar "von Amts wegen" verfolgt.