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Alt 03.04.2014, 08:22   #1
fallobst
 
 
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Ich bin der festen Überzeugung, dass der Fall noch nicht beendet ist.
Wenn die Betroffenen Familie einen guten Rechtsanwalt hat oder findet und den Willen dieses Urteil anzufechten, sehe ich gute Aussichten den Fall zu drehen.
Warum? Unstrittig ist, dass der Mann sich auf einem Arbeitsweg befand.
Um sein Ziel zu erreichen, muss er all dafür notwendigen Handlungen unternehmen und auch durch allerlei Ursachen unterlaufene Fehler korrigieren. Zum Beispiel könnte er durch kurze Unachtsamkeit eine Ausfahrt verpassen und muss einen Umweg fahren. Das würde auch keine Unterbrechung bedeuten.
Nun hat er durch einen Fehler einen Unfall verursacht, daraus folgt, dass er zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Diese Handlungen dienen eindeutig dazu, einen Fehler zu korrigieren oder Folgen abzuwenden. Seine Handlungen stehen ursächlich mit seiner Fahrt im Zusammenhang und einem dabei unterlaufenem Fehler.
Wenn er einen Unfall beobachtet hätte und aus Verantwortungs- und Pflichtgefühl Hilfe leisten wollte, dann könnte man der Argumentation folgen. Aber nicht, wenn er eigene Fehler korrigiert oder Folgen abwenden will.
Das kann unmöglich ein neues Handlungsziel darstellen. Da sehe ich den Ansatz das Urteil zu drehen.

Matthias

Geändert von fallobst (03.04.2014 um 08:26 Uhr)
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