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Alt 05.02.2014, 18:49   #5
25er
 
 
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Zitat von 25er Beitrag anzeigen
Aber schon die Bewerbung/Betitelung des GEHÄUSES als geschützt, um evtl (vor mir so interpretiert) den Eindruck zu erwecken die ganze KAMERA sei dicht, war ja mMn schon rechtliche Grauzone.

...gibt ja auch andere Beispiele, in denen Sony ein Produkt eventuell bewusst un-eindeutig beschreibt, um einen anderen Eindruck zu erwecken: So ist das Xperia Z1 in der Werbung beworben als "mit der besten Kamera [kleine Sprechpause] in einem wasserdichten Gehäuse"".....also entweder lesbar als

(1) die beste Smartphonekamera, wenn man nur die Kameras von Smartphones mit wasserfesten Gehäusen in die Bewertung mit einfließen lässt (=korrekte Interpretation)

oder

(2) die beste Smartphonekamera die es gibt, die zusätzlich auch noch in einem wasserfesten Gehäuse steckt

....ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...und zuuu weit ab vom Thema, ich geb´s ja zu, ist mit nur gerade in der Werbepause eingefallen

Geändert von 25er (05.02.2014 um 19:13 Uhr)
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