Zitat:
Zitat von raul
Ähm... Nö. Was ist denn daran so schwer zu verstehen, Menschen zu fragen bevor oder nachdem man sie fotografiert hat? Kennzeichen würde ich immer unkenntlich machen und wenn tatsächlich ein Auto an mir vorbeirauscht und ich einen Insassen direkt ablichte und nicht mehr fragen kann, dann muss ich tatsächlich damit leben, dass ich nach meinen Regeln das Bild nicht veröffentliche. Warum Sport oder öffentliche Veranstaltungen jetzt nicht gehen sollten, erschliesst sich mir nicht. Deine Argumentation wird immer kruder. Natürlich kann man auch von Gruppenbildern Gesichtsanalysen anfertigen lassen, nur wenn solche Bilder nicht verboten sind, kann man eben nichts dagegen tun. Aber die Bilder, die der TO hier eingestellt hat, fallen m.E. nicht darunter, da dort fremde ungefragte Personen bildbestimmend sind.
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Was ist daran so schwer zu verstehen, dass das nur bei Einzelportraits oder maximal einem kleinen Gruppenbild machbar ist?
Willst du einem Sportler dasselbe Recht verwehren, wie du es einer Person auf der Strasse zukommen läßt? Können Personen die im rechtlichen Sinn "Beiwerk" sind, nicht identifiziert und erkannt werden?
Du machst ein Bild von einem Straßenmusikanten. Der gibt dir die Erlaubnis. Wenn ein Zuschauer erkennbar ist, kannst du das Bild schon nicht mehr machen.
Daher meine Frage nach deiner Selbstbeschränkung...
Und Re:"computationally infeasible"
Wer ist jetzt
naiv?