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Alt 18.09.2013, 23:25   #18
mrieglhofer
 
 
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Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.

LG
Martin
Klar, war vielleicht missverständlich. Für alle Bereiche ist die Freiheit der Kunst relativ unbestritten, also z.B. Personen ohne ihre Einverständnis. Bei Konzerten gibts natürlich die Leistungsschutzrechte und das Hausrecht.
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