Zitat:
Zitat von Anaxaboras
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.
LG
Martin
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Klar, war vielleicht missverständlich. Für alle Bereiche ist die Freiheit der Kunst relativ unbestritten, also z.B. Personen ohne ihre Einverständnis. Bei Konzerten gibts natürlich die Leistungsschutzrechte und das Hausrecht.