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#11 | |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen. LG Martin |
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#12 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Zitat:
Deshalb hätte ich keine Scheu, die Bilder zu zeigen.
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Gruß Gottlieb |
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#13 |
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
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Ich kann nur jedem an Herz legen:
Hast du nichts schriftliches, dann keine Veröffentlichung. Selbst wenn du im Recht sein solltest, schützt das nicht vor lästigen Abmahnungen und das kostet Geld, Zeit und Nerven. Hast du eine schriftliche Bestätigung, ist alles sehr schnell abgeklärt.
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Bis dahin Projekt5 Geändert von Projekt5 (18.09.2013 um 14:00 Uhr) |
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#14 |
Themenersteller
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
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Der Veranstalter hat einen Passus in seinen AGB, dass Veranstaltungsfotos ohne Erlaubnis nur im privaten Kontext gezeigt werden dürfen. Ich bin aber immer noch nicht überzeugt, dass - wenn ich vor einem Vertragsabschluss, von dem ich nicht zurücktreten kann, keine Chance habe, die AGBs auch zu finden - diese überhaupt gültig respektive durchsetzbar sind.
*schulterzuck* Es wäre alles viel einfacher, wenn überhaupt mal eine Reaktion erfolgen würde. Viele Grüße, Markus
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#15 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.516
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Am Schluss werden sich dann wohl zwei oder mehr Juristen streiten und die Soße kostet wieder mehr als der Braten !
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
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#16 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
meshua
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Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB |
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#17 |
Themenersteller
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
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Für mich abschließend: ich habe über eine Nachfrage auf der Facebook-Seite des "Main-Acts" und in der Folge eine formlose Anfrage via Email die Genehmigung bekommen
![]() *note to self* Ich muss dringend einen Plan entwickeln, wie ich in Zukunft zu einer Akkreditierung komme. Vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen. Viele Grüße, Markus
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Geändert von Zaar (18.09.2013 um 23:35 Uhr) |
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#18 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Klar, war vielleicht missverständlich. Für alle Bereiche ist die Freiheit der Kunst relativ unbestritten, also z.B. Personen ohne ihre Einverständnis. Bei Konzerten gibts natürlich die Leistungsschutzrechte und das Hausrecht.
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