SonyUserforum
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Veröffentlichung von Konzertfotos
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.09.2013, 12:53   #11
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
am einfachsten ist immer die Ausnahme im Kunstbereich. Solange du künstlerisch arbeitest und im Kunstumfeld veröffentlichst, sind die Probleme überschaubar.
Gleiches gilt im Umfeld Tagespresse.
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.

LG
Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 18.09.2013, 13:22   #12
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.
Wie ich das im Thread herauslese, hat er das hier nicht getan.
Deshalb hätte ich keine Scheu, die Bilder zu zeigen.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2013, 13:58   #13
Projekt5
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
Ich kann nur jedem an Herz legen:
Hast du nichts schriftliches, dann keine Veröffentlichung.

Selbst wenn du im Recht sein solltest, schützt das nicht vor lästigen Abmahnungen und das kostet Geld, Zeit und Nerven.
Hast du eine schriftliche Bestätigung, ist alles sehr schnell abgeklärt.
__________________
Bis dahin
Projekt5

Geändert von Projekt5 (18.09.2013 um 14:00 Uhr)
Projekt5 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2013, 18:06   #14
Zaar

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Der Veranstalter hat einen Passus in seinen AGB, dass Veranstaltungsfotos ohne Erlaubnis nur im privaten Kontext gezeigt werden dürfen. Ich bin aber immer noch nicht überzeugt, dass - wenn ich vor einem Vertragsabschluss, von dem ich nicht zurücktreten kann, keine Chance habe, die AGBs auch zu finden - diese überhaupt gültig respektive durchsetzbar sind.

*schulterzuck*

Es wäre alles viel einfacher, wenn überhaupt mal eine Reaktion erfolgen würde.

Viele Grüße,
Markus
__________________
Zaar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2013, 19:32   #15
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.516
Am Schluss werden sich dann wohl zwei oder mehr Juristen streiten und die Soße kostet wieder mehr als der Braten !
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 18.09.2013, 20:09   #16
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Zaar Beitrag anzeigen
Der Veranstalter hat einen Passus in seinen AGB, dass Veranstaltungsfotos ohne Erlaubnis nur im privaten Kontext gezeigt werden dürfen. Ich bin aber immer noch nicht überzeugt, dass - wenn ich vor einem Vertragsabschluss, von dem ich nicht zurücktreten kann, keine Chance habe, die AGBs auch zu finden - diese überhaupt gültig respektive durchsetzbar sind.
Hausrecht => BGB. Im übrigen hast du vor dem Konzertbesuch § 22 KunstUrhG studiert, wonach "Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (dürfen)"!? Das Eintrittsgeld gilt dabei nicht als Einverständnis des/der Künstler, da es nicht dem Zwecke der Erstellung von Fotoaufnahmen entrichtet wurde. AGB hin oder her.

meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2013, 23:00   #17
Zaar

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Für mich abschließend: ich habe über eine Nachfrage auf der Facebook-Seite des "Main-Acts" und in der Folge eine formlose Anfrage via Email die Genehmigung bekommen

*note to self* Ich muss dringend einen Plan entwickeln, wie ich in Zukunft zu einer Akkreditierung komme.

Vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen.

Viele Grüße,
Markus
__________________

Geändert von Zaar (18.09.2013 um 23:35 Uhr)
Zaar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2013, 23:25   #18
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
NEIN!
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen.

LG
Martin
Klar, war vielleicht missverständlich. Für alle Bereiche ist die Freiheit der Kunst relativ unbestritten, also z.B. Personen ohne ihre Einverständnis. Bei Konzerten gibts natürlich die Leistungsschutzrechte und das Hausrecht.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Veröffentlichung von Konzertfotos


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:51 Uhr.