Zitat:
Zitat von SteffDA
Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.
Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt.
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Gutes Beispiel und nicht so weit hergeholt: Die Adroid-Handy-Hersteller bezahlen Patentgegühren an Microsoft
"Microsoft behauptet schon seit Jahren, dass Linux mehrere nicht näher genannte Microsoft-Patente verletze."
http://www.zdnet.de/41557831/microso...-fuer-android/
Und es traut niemand sich gegen finanzstarke Lügner zu widersetzen.