(Hinweis: Die folgenen Angaben stellen keine Rechtsberatung sondern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers dar.)
Zitat:
Zitat von steve.hatton
Das Fahrzeug sollte ja öfter mal bei einer HU gewesen sein - d.h. hier sollte sich der ominöse Schreibfehler verifizieren oder widerlegen lassen.
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Laut erstem Posting sieht's wie folgt aus:
- Baujahr: 2002 = 1. HU/AU folgt erst nach drei Jahren
- 2005: Erste HU/AU mit fraglichen 84TKM (lt. Nachforschung bei DEKRA)
- 2007: Zweite HU/AU mit 29TKM. Verkäufer kann Fahrleistung erst ab diesem Zeitpunkt nachweisen.
Das Fahrzeug war somit genau einmal im fraglichen Zeitraum bei der HU/AU - und hier soll der Schreibfehler passiert sein.
Dem Verkäufer/Anwalt würde ich
freundlich bitten, dir die
Vorversicherungen zur Klärung der Unstimmigkeiten
mitzuteilen. Andernfalls würdest du ihm in Kenntnis darüber setzen, das du selbst die Ermittlung der Vorversicherungen einleitest, um die "widersprüchlichen Angaben zur Gesamtfahrleistung" rückwirkend bis 2002 eindeutig und endgültig klären zu lassen. Abhängig von der Reaktion (kooperativ=möglicherweise weiße Weste oder aufbrausend=Angst vor Belastung wegen möglichen Versicherungsbetrugs?) bekommts du ein Indiz zur Ehrlichkeit des Verkäufers und es geht in die nächste Runde
meshua