Zitat:
Zitat von JoeJung
Gewährleistung: der Verkäufer gewährleistet die Mängelfreiheit der Ware.
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Somit hat er die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen. Damit gelten die rechtlichen Bestimmungen, dass der Verkaufer (auch als Privatperson) haftet.
Dein Problem ist jetzt aber, dass du auf deinem Vertrag weder ein Kaufdatum noch eine Unterschrift des Verkäufers hast. Ein schriftlicher Vertrag ohne Unterschrift der beiden Parteien ist meines Erachtens wertlos, gerade so als bestünde er gar nicht. Und ohne ein Datum dürfte es schwer sein die Frist von sechs Monaten nachzuweisen. Da kannst du nur hoffen, dass der Händler ein vollständig ausgefülltes Exemplar vorliegen hast, von dem du dir eine Abschrift besorgen solltest. Im besten Fall beglaubigt. Ansonsten dürfte es schwer werden wenn du rechtlich vorgehen willst.
Viele Grüße
Mathias