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Alt 30.05.2013, 23:31   #2
MarieS.
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Zitat:
Zitat von Schranzie Beitrag anzeigen
BGB § 437 demnach musst du dem Hersteller 3x das Recht zur Nachbesserung geben.
Danach kannst du eine Minderung des Kaufpreises verlangen, bzw. vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.
Sorry, aber das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Wenn du die von dir zitierte Norm mal gelesen hättest, wüsstest du, dass das Schmarrn ist. Der Verkäufer muss genau ein Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen. Ist die Sache dann nicht mangelfrei, kann man zurücktreten, mindern, Schadensersatz verlangen etc. Ich würde gerne mal wissen, wo dieser hartnäckige Irrglaube herkommt, dass man den Verkäufer mehr als einmal an seine Kaufsache ranlassen muss, du bist ja nicht der einzige, der das vertritt :rolleyes:

So der Grundsatz, hier liegt das ganze vielleicht ein bisschen komplizierter, das soll aber jetzt nicht weiter ausgeführt werden.

Tschuldigung fürs OT, aber ich hatte das Bedürfnis, das richtigzustellen.

Schranzie, nicht übelnehmen, ist ja im Grunde auch für dich positiv.
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