Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.05.2013, 18:12   #5
fornie
 
 
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht: Warum lässt man sich denn während der ersten sechs Monate überhaupt auf das Spielchen mit Reparatur ein?

Nach §439 kann ich die Ware zurückgeben und die Lieferung einer fehlerfreien Ware verlangen
Ja, aber bitte nicht nur Absatz 1 lesen, sondern auch Absatz 3.
Ein Tausch dürfte wohl unter "unverhältnismäßigen Kosten" fallen und damit abgelehnt werden.
Allgemein gilt, dass die Beseitigung eines Mangels zweimal scheitern muss, bevor man von seinen weitergehenden Rechten Gebrauch machen kann.

@aidualk
Viel Spaß mit der Neuen
__________________
Viele Grüße
Reiner
fornie ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links