Zitat:
Zitat von MarieS.
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Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? ....
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Eine Rücknahme einer bereits erteilten Akkreditierung ist allerdings wohl ein nicht alltäglicher Ansatz in Bezug auf den Öffentlichkeitsgrundsatz, oder ?