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Alt 30.04.2013, 17:06   #1
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.540
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
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Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? ....
Eine Rücknahme einer bereits erteilten Akkreditierung ist allerdings wohl ein nicht alltäglicher Ansatz in Bezug auf den Öffentlichkeitsgrundsatz, oder ?
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Gruß aus Bayern

Steve
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