Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.04.2013, 00:43   #2
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Einerseits muß m.E. der Kontakt über den Verkäufer laufen, um entsprechend Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Dies möglichst innerhab der ersten 6 Monate. Und kannst natürlich nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen auf Wandlung bestehen.
Auf der anderen Seite wäre der direkte Kontakt zur Gechäftsleitung von Sony sicher nicht schlecht. Ich schreibe meist direkt an den Vorstand, da die ja nicht mit solchen Details belästigt werden und normal nicht mitbekommen, dass der Laden draußen an die Wand fährt. Meist gibt es da sehr konstruktive Gespräche bzw. Briefe, die sehr oft zu einer Lösung führen.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten