Zitat:
Zitat von About Schmidt
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
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Ein Kaufvertrag kommt immer durch Antrag und Annahme zu stande. Wenn in den AGB geregelt ist, dass dies der Ausdruck der Willenserklärung seitens Verkäufer (in diesem Fall dann die Annahme) durch Zugang der Rechnung zu stande kommt, ist das eine individuelle Regel.
6 Tage zwischen Rechnungsstellung und Mahnung ist auch schon arg eng. Spricht nicht für den Service des Unternehmens. Dann doch lieber mit Lastschrift oder Vorkasse anbieten, das spart auch die Verärgerung des Kunden (siehe jetzt bei dir)