Zitat:
Zitat von About Schmidt
Hallo,
das ist nicht nur unüblich, sondern auch unrechtens, wie hier nachzulesen!
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Zitat:
Zitat von looser
Üblich schon, aber es besteht kein Anspruch darauf. Ich meine rechtlich können erst Mahngebühren erhoben werden, wenn einem bewusst sein sollte das man im Verzug ist. Das ist erst bei der 2. Mahnung der Fall.
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Das stimmt nicht so. (auch nicht auf der Seite!) Bitte niemals pauschale Mahngebühren bezahlen, diese sind in 99% aller Fällen unberechtigt und nicht zu verwechseln mit gesetzlich geregelten Verzugszinsen.
Mahngebühren sind nur in konkreten Ausnahmefällen berechtigt, z.B. wenn es sich um eindeutig zurechenbare Aufwendungen handelt. Klar, man kann streiten, ob das Porto und der betriebliche Vorgang des Mahnens dazu zählt, aber das muss der Gläubiger dann erstmal verargumentieren.
Unterm Strich (und das sage ich mit eigener Erfahrung in der Debitorenbuchhaltung) sollte man bei einer Mahnung:
1. Auf jeden Fall Kontakt aufnehmen und Status berichten
2.bezahlen bzw. Klärung vorantreiben
3.keine Mahngebühren zahlen
Die Mahngebühren werden auf gut Glück erhoben, ich kenne auch kein Unternehmen,welches diese dann noch weiter verfolgt/ eintreiben möchte (lohnt sich nicht).
Liebe Grüß
Sofian