Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.02.2013, 17:05   #2
Robert Auer
 
 
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
Zitat:
Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
Der Veranstalter darf das Foto nur im Zusammenhang mit dem Wettbewerb nutzen.
Als Nicht-Jurist stimme ich mit Deiner Zusammenfassung überein! Diesen Bedingungen würde ich persönlich jedenfalls zustimmen! Was mir fehlt, ist die Verpflichtung zur Namensnennung der Fotografin / des Fotografen bei Veröffentlichungen. Ich erlebe immer wieder einmal, dass meine Bilder mit "Foto: Agentur XY" bezeichnet in unterschiedlichen Publikationen auftauchen und die Urheberquelle so "versandet".
__________________
robert uer

Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe
(=> nur ~30km zur German Riviera )
Robert Auer ist offline   Mit Zitat antworten