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Alt 22.12.2012, 18:44   #3
minfox
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Zitat von Mundi Beitrag anzeigen
Es ist eben, wie überall. Der Kunde ist in der Beweispflicht. Insofern relativiert sich die erweiterte Garantie von 5 Jahren, wenn es letztlich nicht als Materialschaden anerkannt, sondern als Benutzerfehler beurteilt wird.
Diese Schlussfolgerung kann richtig sein, muss aber nicht richtig sein. Aus den bisherigen Äußerungen des TO ist mir nicht deutlich geworden, ob er der Objektiverstbesitzer ist und ob für ihn die verlängerte Garantiezeit gilt. Mein Tami hat Tamron mir, also dem Erstbesitzer, nach ca. zweieinhalb Jahren Besitzdauer anstands- und kostenlos repariert.
Ob Kunden bei einer herstellerseitig eingeräumten Garantieverlängerung beweispflichtig werden, weiß ich nicht.
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