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Alt 22.12.2012, 15:46   #1
Mundi
 
 
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Es ist eben, wie überall. Der Kunde ist in der Beweispflicht. Insofern relativiert sich die erweiterte Garantie von 5 Jahren, wenn es letztlich nicht als Materialschaden anerkannt, sondern als Benutzerfehler beurteilt wird.
Für diese Reparaturkosten würde ich ein neues Objektiv kaufen.
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