Zitat:
Zitat von mrieglhofer
Klar kannst da zuschlagen. Der Händler verkauft eh unter Eigentumsvorbehalt. Du bist die Ware wieder los und das Geld kannst du vom Verkäufer zivilrechtlich einklagen. Wie heißt es so schön, Geld verschwindet nicht, es hat nur jemand anders.
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Ah okay!
Weils ihm ja quasi bei den Raten nicht gehört ....

Aber dann muss das ganze ja auch wieder kriminell sein ... und soweit ich weis können kriminelle "Schulden" oder Gerichtskosten oder sonstwas (Sorry kenn den namen gerade nich) nichtdurch Insolvenzverfahren wegfallen.
@roccor1
Such ma im Forum .... muss irgendwo sein, hab gerade keine Zeit dafür.