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Alt 15.10.2012, 15:36   #4
KHD46
 
 
Registriert seit: 22.04.2008
Ort: Ruhrgebiet
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Zitat von SteffDA Beitrag anzeigen
Evtl. ist es weder ein Gewerbe, noch eine freiberufliche Tätigkeit, wenn du deine Dienstleistung und die Fotos zum Selbstkostenpreis (dazu gehören m.E. nicht nur der Materialaufwand und die Spesen, sondern auch eine angemessene Aufwandsentschädigung) anbietest.
Eine ausgesprochene abenteuerliche (Steuer)-Rechtsauffassung.
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