Zitat:
Zitat von SteffDA
Evtl. ist es weder ein Gewerbe, noch eine freiberufliche Tätigkeit, wenn du deine Dienstleistung und die Fotos zum Selbstkostenpreis (dazu gehören m.E. nicht nur der Materialaufwand und die Spesen, sondern auch eine angemessene Aufwandsentschädigung) anbietest.
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Eine ausgesprochene abenteuerliche (Steuer)-Rechtsauffassung.