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Zitat von turboengine
Die Rückstellungen ergeben sich aus §9a des Atomgesetzes und des dort niedergelegten Verursacherprinzips. Die Rückstellungen sind in den Bilnzen der Energieversorger aufgeführt. Weiterhin haftet hierfür jeder Betreiber auch mit dem in anderen Kraftwerken gebundenen Kapital.
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Am Beispiel Tepco sieht man, wie weit dann ein Energieunternehmen für sowas im Zweifelsfall haften kann. Das meinst Du doch nicht wirklich ernst als hinreichende Vorsorge für eine jahrhunderlange Endlagerung von dem Zeugs oder zur Entschädigung von zehntausenden Familien, wenn sie im Zweifelsfall konterminierte Landstriche komplett räumen müssen. Das ist doch alles Illusion.
Stephan