@Dat Ei
So, die haben dein Bild nun rausgenommen. Schön und gut.
Welche Forderung stellst du denn konkret an den "Bilderklauer"?
Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden.
Kannst du das ?
Gruß aus Brüssel
Artur
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