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Alt 30.01.2012, 23:49   #3
Artur
 
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Brüssel
Beiträge: 323
@Dat Ei

So, die haben dein Bild nun rausgenommen. Schön und gut.

Welche Forderung stellst du denn konkret an den "Bilderklauer"?
Bei Schadensersatzforderungen muss gemeinhin der entstandene Schaden bzw. entgangene Gewinn nachgewiesen werden.

Kannst du das ?
Gruß aus Brüssel
Artur
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