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Alt 27.11.2011, 20:51   #1
alberich
 
 
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Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Unfug.

Wenn ich zu einem Händler gehe, dann liegt es an mir exakt den Sachverhalt zu schildern. Und dazu gehört in diesem Falle, dass ich den Händler davon in Kenntnis setze, dass ich, resp. die Kamera einige Reinigungsversuche mit DiscoFilm hinter sich hat. Zudem muss ich ihn informieren, dass es sein kann, dass sich noch Reste davon auf dem Sensor befinden. Wenn der Händler nach einer exakten Schilderung des Sachverhaltes immer noch der Ansicht ist, dass er die Kamera anschalten muss, ja dann kann ihm keiner helfen. Aber all das lässt sich aus dem ersten Beitrag nicht ablesen.

So wie es im Moment aussieht hat der Besitzer der Kamera mit Discofilm rumdilletiert und dadurch das Problem heraufbeschworen. Dann hat er keine klaren Angaben gemacht wie es im Gehäuse, resp. auf dem Sensor aussieht und das Resultat dieses Verhaltens soll jetzt der Händler tragen?

Warum wird so oft davon ausgegangen, dass andere für das eigene Unvermögen bezahlen sollten?
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