Zitat:
Zitat von Kerstin
Nette Geschichte, Gerd ... vor allem wenn man so bestimmt auftreten kann, dass der "Gegner" die Aura der Gefahr spürt 
ABer mir ist fast das gleiche passiert und ich hatte es mit einem ähnlich gelagerten Exemplar zu tun. Und als ich irgendwann das Feld einfach räumte, weil es mir dann zu blöd wurde, habe ich mich bereits geärgert, überhaupt so entgegenkommend gewesen zu sein.
Daher würde mich wirklich interessieren, welche Rechtsgrundlage es gibt, auf der ich einem Fremden gegenüber überhaupt eine Bildoffenlegungspflicht habe.
Ich ergänze daher meinen Bedarf an Regenschirmassistenten um Bodyguards und Rechtsberater 
|
Keine. Normalpersonen haben keine entsprechend gearteten Rechte und bei Personen die hoheitliche Rechte ausüben, müssen vorher auch Voraussetzungen erfüllt sein, die in deinem Fall sicher nicht erfüllt waren.
Es wäre interessant den Sachverhalt mal genauer beschrieben zu bekommen. So kann man sich nur vorstellen, was passiert ist und auch nur abschätzen, welche "Gegenmaßnahmen" zu welchen Zeitpunkt sinnvoll gewesen wären. Also, wie du dich in der Sitution anders hättest verhalten können, so dass du dich letztlich gut fühlst.