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Alt 26.07.2011, 11:47   #3
Kerstin

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Nette Geschichte, Gerd ... vor allem wenn man so bestimmt auftreten kann, dass der "Gegner" die Aura der Gefahr spürt
ABer mir ist fast das gleiche passiert und ich hatte es mit einem ähnlich gelagerten Exemplar zu tun. Und als ich irgendwann das Feld einfach räumte, weil es mir dann zu blöd wurde, habe ich mich bereits geärgert, überhaupt so entgegenkommend gewesen zu sein.
Daher würde mich wirklich interessieren, welche Rechtsgrundlage es gibt, auf der ich einem Fremden gegenüber überhaupt eine Bildoffenlegungspflicht habe.

Ich ergänze daher meinen Bedarf an Regenschirmassistenten um Bodyguards und Rechtsberater
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Der Klügere kippt nach
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