Zitat:
Zitat von Tom
Laß Dir mal bitte von Sony schlüssig erklären, warum ein eventuell abgefallenes Kamerateil und eine daraus folgende Beschädigung nicht unter die Garantie fallen soll, und wie genau sich die Spuren der Beschädigung in diesem Fall von denen durch von "außen zugeführter Gewalt" unterscheiden.
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In den letzten beiden Mails von Sony stand unter anderem das hier:
"Mechanische Schäden, welche dem Gerät zugefügt wurden, werden allgemein nicht auf Garantie durch Sony repariert. Wie auch zu Ihrem Anliegen kann Sony selbstverständlich ein Entgegenkommen aussprechen, welches ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Sollte daher bei Ihrem Vergleichsfall ein dem Gerät zugefügter Schaden entstanden beziehungsweise festgestellt worden sein, so erlischt auch dort die Garantie. Individuell wird dann entschieden inwieweit Sony gegebenenfalls dennoch ein Entgegenkommen ausspricht. Ich bitte Sie zu akzeptieren, dass wir Entgegenkommen nicht oder in anderer Form bei Vergleichsfällen außerhalb der Garantie aussprechen."
"Sofern Sie zu der Fehlerdiagnose unseres Servicepartners Fragen haben, steht Ihnen dieser sicher für Rückfragen zur Verfügung. Der Firma Geissler sowie Sony ist sehr daran gelegen, dass unsere Entscheidungen sowie Fehlerdiagnosen vom Kunden nachvollzogen werden können."
"Die Fehlerdiagnose eines mechanischen und daher von außen zugefügten Schadens, schließt nach den Garantiebedingungen der Sony Deutschland GmbH eine Instandsetzung auf Garantie aus. Zu dieser ersten Feststellung bedarf es keiner weiteren Details über etwaige Fremdkörper oder ähnlich, welche sich gegebenenfalls im Gerät selbst befinden. Die Begutachtung auch durch meinen Kollegen vor Ort, ergab, dass auf das Produkt von außen mit Nachdruck eingewirkt wurde, wodurch die Garantie erlischt.
Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Wird bei Eingang eines Produktes eine Beschädigung von außen festgestellt, erlischt die Herstellergarantie. Dies können je nach Produkt unterschiedliche Einflüsse sein: Sturz, Flüssigkeit, Spannung und weitere mehr. Es ist nicht die Sony Herangehensweise Kunden etwas zu unterstellen sondern vielmehr in solchen Angelegenheiten durch geschulte, kompetente Techniker solche Schäden zu begutachten und zu identifizieren. Ist eine eindeutige Identifizierung nicht möglich wird auch die Sony Deutschland GmbH einer Garantiereparatur zustimmen."
Für mich klingt das so als wolle man einen Garantiefall per Definition ausschließen und Vergleichsfälle als Entgegenkommen Sonys darstellen. Gestern hat ein Techniker von Geissler mich angerufen. Leider war ich nicht da, so dass ich nur die Bitte bzw Möglichkeit eines Rückrufs hinterlassen wurde.
Gruß Christoph