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Alt 13.10.2010, 17:02   #1
binbald
 
 
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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
SO etwas könne auch nur Juristen formulieren: "Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt"
Achtung. SO steht's nicht drin. Das bedeutet nun etwas anderes. Intention von §90a BGB ist eben genau die Abgrenzung von §90 BGB (Ausnahmeregelung). Gerade erst weil Du §90a BGB hast, müssen z.B. für das Schächten verfassungsrechtliche Grundsätze herangezogen werden.

Aber klar, kurios ist's schon. Du kannst also ein gebrauchtes Tier kaufen (wenn's Fohlen jünger als 6 Monate ist, gilt's noch als neu), kannst auch auf Mängelbeseitigung bestehen, etc.

Edit: 'n bisschen zu langsam... wohl zu viele Tabs offen
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Gruß,
Michael
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