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Zitat von amateur
Den Eiffelturm darfst Du übrigens veröffentlichen, weil er als Kunstwerk inzwischen so alt ist, dass die Rechte daran nicht mehr bestehen. Aber die daran angebrachte Flackerbeleuchtung ist jünger. Und die darf eben nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
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Wobei die FC eine Sondergenehmigung eingeholt hat und daher nun dort wieder der beleuchtete Eiffelturm gezeigt werden darf.
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http://blog.fotocommunity.net/de/200...m_absch_1.html)