Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.08.2010, 11:16   #9
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Den Eiffelturm darfst Du übrigens veröffentlichen, weil er als Kunstwerk inzwischen so alt ist, dass die Rechte daran nicht mehr bestehen. Aber die daran angebrachte Flackerbeleuchtung ist jünger. Und die darf eben nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
Wobei die FC eine Sondergenehmigung eingeholt hat und daher nun dort wieder der beleuchtete Eiffelturm gezeigt werden darf.
(http://blog.fotocommunity.net/de/200...m_absch_1.html)
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten