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Alt 04.08.2010, 12:56   #2
mad_axe

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Zitat:
Zitat von boo70200 Beitrag anzeigen
Das allerdings der Kontoinhaber falsche Daten übermittelt, da trägt man als Käufer ja keine Schuld bei, ich hätte das nicht so einfach hingenommen. Immerhin könntest du dem Verkäuft auch arglistige Täuschung vorwerfen, es "hätte" ja sein können, das er mit dem anderen Inhaber verbrüdet ist
Tja, wie BeHo schon schrieb :
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
... Aber ob sich da ein (Rechts-)Streit lohnt ...
Ich denke eher nicht bei einem höheren 2 stelligem Betrag. Zumal die ganze Sache ja größtenteils auch noch auf PNs beruht, wie beweishaltig sowas ist, eher nichts oder.

Gruß
Micha
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