Zitat:
Zitat von holgerr1
@knobi.
Das Objektiv ist von 02.2009
Das erste Mal war nur das Objektiv bei Tamron.
Das zweite Mal war Objektiv und A700 bei Tamron.
Dann war die A700 bei Geissler auf anraten von Tamron.
Dann war das Objektiv samt A700 erneut bei Tamron. Erneut mit dem Vermerk, dass die Kamera überprüft werden sollte...
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Das sind 3x bei Tamron. Nach 3x Nachbesserung hast du ein Recht auf ein neues.
Du hast es jetzt 14 Monate. Laut Gesetz (24 Monate) kein Problem.
Jedoch musst du schau was in den AGB steht.
Ich habe eine Mail an meinen Händler damal mit dem Emal-verkehr mit Tamron, alle
Serviceberichte, Fehlerbeschriebungen und die Reihenfolge was wan wo warum
geschah geschickt. Die haben es geprüft und mir ein Neues gegeben. Da dieses auch
nciht passte habe ich mich mit Ihnen in KOntakt gesetzt und denen die Bilder von
Neuen gegeben. (Laut Gesetz musst du aber nicht das Tauschobjektiv annehmen)
Dann gab es das Geld zurück. Hat alles ca. 2 Monate gebraucht.
Ich würde auch mitschicken das Schreiben von Tamron das es zu Sony soll wegen der Jusatge..
Ich würde es so probieren um an das Geld wieder zu kommen.
Ruf aber dafor deinen Händler an wie du vorgehen sollst.
Zitat:
Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.03.2009 habe ich bei Ihnen ein Objektiv „Tamron 70-200mm 2,8“ für Sony gekauft.
In den letzten Monaten habe ich nur Probleme mit dem Objektiv und habe dies schon drei Mal zu Tamron einsenden müssen.
02. September 2009: Fehlfokus, das Objektiv war nicht bei allen Brennweiten scharf -> 1. Reparatur, Einsendung mit Kamerabody
22. September 2009: Das Objektiv musste ein zweites Mal wegen Fehlfokus eingeschickt werden (sofort nach 1. Reparatur) -> 2. Reparatur, Einsendung mit Kamerabody
29. Dezember 2009: Im Inneren des Objektives löst sich die Beschichtung und bleibt auf den Linsen liegen. Objektiv muss komplett gereinigt werden -> 3. Reparatur
Am letzten Freitag habe ich das Objektiv von der 3. Reparatur zurück erhalten. Das Objektiv arbeitet immer noch nicht fehlerfrei und zufriedenstellend. Bis Blende 3.5/4 sind Aufnahmen nicht machbar, da es hier eine extreme Unschärfe gibt.
Nun muss das Objektiv schon wieder, zum 4. Mal, zur Reparatur eingesendet werden.
Die Kaufrechnung und die div. Reparaturbelege, sowie der vorhandene Schriftverkehr mit Tamron hänge ich als pdf an.
Dieses Objektiv scheint ein „Montagsprodukt“ zu sein. Nach dreimaliger erfolgloser Reparatur möchte ich das Objektiv jetzt zurück geben, entweder gegen Rückerstattung des Kaufpreises oder gegen Lieferung eines neuen Objektives.
Ich sende das Objektiv noch nicht zur 4. Reparatur ein.
Gerne höre ich sehr kurzfristig von Ihnen!
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Das habe ich damals geschrieben. Bzw. vor drei Monaten.
Zitat:
(Einem Austausch stimme ich nach) BGB § 439, sowie 440, 323 und 326 Abs. 5 (nicht zu.)
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Das sind die Gesetzestexte. Mit denen habe ich es begründet.