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Alt 14.04.2024, 07:36   #1
HaPeKa
 
 
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Das kann doch nicht deren Ernst sein. Wie begründen sie das? Ist das irgend eine juristische Klausel, die bei der Ausnahme der Ausnahme von der Ausnahme zum Zug kommt? Und wer bestimmt, wer sich mit wem das Schlafgemach teilen muss? Setzen sich alle an einen runden Tisch und knobeln, oder veranstaltet der Zugführer ein Vertrauens-Speeddating?

Ich bin früher zu ceBIT Zeiten regelmässig mit dem Nachtzug im Zweierabteil von Basel nach Hannover gereist, so eine Klausel gab es damals nicht. Hat man zu zweit ein Abteil gebucht, dann hat das immer geklappt. Wobei ich ehrlich zugeben muss, dass ich damals das Kleingedruckte nie gelesen habe. Vielleicht war das schon immer so?
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Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter
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