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Wie ist das nun mit der Garantie? etwa doch nur 1 Jahr?
Hallo beisammen.
Hab meine A1 vor 8 Tagen eingeschickt, da ich irgendwo im Objektiv einen kleinen Fremdkörper habe und auf der Innenseite der Frontlinse irgendwelche komischen kreisrunden Abdrücke sind. Meines Erachtens also ein Garantiefall. Die Cam wurde 02/2004 gekauft, also 13 Monate alt. Nun kriege ich heute einen Brief von KM. Es müsse die Frontlinse getauscht werden. Sie würden es "kulanzhalber" machen, aber nur gegen Erstattung einer Bearbeitungspauschale und Porto, insgesamt EUR 38,28. Habe ich jetzt etwa doch keine 2 Jahre Garantie? Oder stellt ein Fremdkörper (ich gehe davon aus, dass es ein Stück Kleber oder so ist, der sich mit der Zeit gelöst hat) IM Objektiv keinen Garantiefall dar? Hat von Euch schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gruß Hoffi |
Du hast zwei Jahre Gewährleistung.
Garantie ist was ganz anderes. Bei Gewährleistung musst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Näheres dazu, wenn du beide Begriffe bei Google eingibst. |
hmm, also der Fremdkörper muss ja zwangsläufig schon vorher in der Objektivgruppe gewesen sein, schliesslich sollte das Teil ja staubdicht sein :(
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Dann musst du aber über deinen Händler gehen !
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hmm, schade eigentlich..
naja, werde wohl die 38,28€ beauftragen, damit ich die Cam bald wieder bekomme (wirklich eine schlimme Zeit, bin süchtig :cool: ) und dem Händler dann die Rechnung von KM hinschicken. (Internet-Kauf, aber ein renomierter Händler in Köln) |
Der Fall liegt bei mir ähnlich. In dem bewußten Anschreiben wird auch vermerkt, dass die beigefügte Garantieurkunde ungültig ist.
Die (gesetzliche) Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Der Hersteller (K/M) selbst gibt 1 Jahr Garantie. Innerhalb dieses Zeitraums erscheinen auf Deinem Kostenvoranschlag 0,00 €. Danach greift nur noch die Gewährleistung, die der Händler realisieren muß. Genaugenommen mußt Du dann den Nachweis erbringen, dass die aufgetretenen Mängel schon von Beginn an vorhanden waren. So kann man die Verfahrensweise von K/M durchaus als Kulanzregelung auffassen. Ich hatte das Problem mit meinem Händler besprochen, der hatte sich mit K/M in Verbindung gesetzt, die mich dann wiederum informiert hatten, dass ich die Kamera direkt einschicken kann. Ich nehme mal an, dass Du genauso vorgegangen bist. Übrigens hatte ich heute erfahren müssen, dass wohl wichtige Teile zur Reparatur meiner A1 fehlen und ich erst nach Ostern erfahre, wie es weitergeht :shock: :flop: ... Liegt vielleicht an den (vielen) 7D Garantiereparaturen (Backfocus u.a.) :roll: ... Uuups; ich war wohl zu langsam :crazy: ... |
Zitat:
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hmm, dann hab ich ja Glück, dass bei mir die Frontlinse defekt ist, die is schliesslich bei allen D7.. und A.. Modellen die gleiche.
Hoffentlich ham die die auf Lager; werd morgen mal da anrufen. Was mich schon gestört hat: Meine Cam wurde am 09.03. hingeschickt. Der Brief wurde am 14.03. geschrieben. Der Stempel der Frankiermaschine is vom 15.03. und eingetroffen is er heute, am 17.03... und das obwohl ich 2 Telefonnummern, Handynummer udn Faxnummer angegeben hatte :( (bin bissi unter Zeitdruck weil ich nächsten Freitag warscheinlich bei nem Kurs an der VHS mitmachen kann; und ohne Cam als Zuschauer käm ich mir da ein bisschen blöd vor :cry: ) |
Grundsätzlich gilt:
Man hat 1 Jahr Garantie (die gibt der Hersteller) Man hat 1 weiteres Jahr Gewährleistung (die gibt der Händler) Alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche laufen zunächst mal über den Händler, wobei man das auch umgehen kann, indem man Entsprechendes mit Händler und Hersteller vereinbart Bereits nach 1/2 Jahr tritt die sogenannte Umkehr der Beweislast ein. Das heisst, der Konsument muss dem Händler oder Hersteller beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits beim Kauf vorlag - selten so gelacht. Meistens geht auf Kulanz ein Deal, in Deinem Fall finde ich das mit den 38.- Euro noch ziemlich kulant, und würde mich auf jeden Fall darauf einlassen. |
@Jornada,
sorry, ist mir nicht so recht klar. Soweit ich weiß, besteht für den Hersteller keinerlei gesetzliche Vorschrift. Die Garantie des Herstellers ist somit eine freiwillige Leistung. Alldieweil zwischen Endverbraucher und Hersteller normalerweise kein Vertragsverhältnis besteht, sondern nur zwischen Händler und Endverbraucher. Gruß Helmut |
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