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Klix 23.04.2012 22:24

Sony A77 testen
 
Hallo zusammen. Hab hier immer mal wieder mitgelesen und die Entwicklung der Alphaserie verfolgt.

Jetzt habe ich endlich die a77 beim Händler "testen" können und bin von der Haptik und den Features mehr als angetan...

Leider konnte ich keinerlei Beurteilung über die Qualität der Bilder, sowie den alltäglichen Umgang treffen, da ich die gemachten Bilder nur am LCD begutachten konnte.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken mir die Kamera einfach mal beim großen Fluss zu bestellen und dann etwas länger zu "testen". Sollte sie mir weiterhin zusagen würde ich sie einfach behalten. Sollten mir Dinge massiv mißfallen, würde ich sie vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zurücksenden...

Kennt sich jemand mit so einer Verfahrensweise aus?
Darf ich die Firmware z.B. updaten, oder muss ich dann befürchten, dass Amazon die Kamera bei missfallen nicht mehr zurück nimmt?!?!
Gerade die neue 1.05er Firmware hat mich letzendlich nämlich zu dem Schritt ermutigt, allerdinsg wird die wahrscheinlich nicht im Auslieferungszusatnd drauf sein, oder?

Ist es generell verwerflich so zu handeln? Ich meine, wir reden hier von ner knapp 2000€ Investition. Kann sich der Verkäufer da quer stellen, oder hat der keine rechtliche Handhabe. Egal wieviele Aufnahmen ich testweise mache, egal ob ich die Firmware update, etc...

Danke für euren Rat!

Gruß
Klix

turboengine 23.04.2012 23:34

Was wäre denn, wenn Amazon Dir eine Kamera liefert, die zwar schon die neue Firmware draufhat aber deren Bildnummer auch schon bei 372 steht?
Wäre die für Dich neu?
Es kommt auf die AGB von Amazon an, ob Du Wertersatz leisten musst, wenn Du die Kamera wie ein Besitzer in Gebrauch nimmst anstatt sie "lediglich zu begutachten, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre".

Blitz Blank 23.04.2012 23:41

Wenn Du die beim Händler testen konntest, warum kaufst Du sie dann nicht dort?
Kann ich einen BMW M5 (noch größere Investition) erst mal 2 Wochen Probe fahren und bei Nichtgefallen zurückgeben?
Ich würde als Kunde keine Kamera als neu akzeptieren, die schon bei drei anderen Kunden für jeweils 10 Tage in deren Urlaub gebraucht wurde.

Frank

microbil 24.04.2012 06:08

Zitat:

Zitat von Klix (Beitrag 1309294)
Ist es generell verwerflich so zu handeln?

Ja!

Joe

Klix 24.04.2012 08:08

Zitat:

Zitat von Blitz Blank (Beitrag 1309324)
Wenn Du die beim Händler testen konntest, warum kaufst Du sie dann nicht dort?
Kann ich einen BMW M5 (noch größere Investition) erst mal 2 Wochen Probe fahren und bei Nichtgefallen zurückgeben?
Ich würde als Kunde keine Kamera als neu akzeptieren, die schon bei drei anderen Kunden für jeweils 10 Tage in deren Urlaub gebraucht wurde.

Frank

Da gibt es mehrere Gründe für:
1. Keine 16-50mm Kit Variante verfügbar.
2. Preis zu hoch
3. Verkäufer zu inkompetent
4. Ladenlokal zu weit entfernt

Um nur ein paar Gründe zu nennen...

Der Vergleich mit den Fahrzeugen hinkt etwas, oder?!?

Wofür ist denn das 14-tägige Rückgaberecht sonst? Für irrtümlich aufgegebene Bestellungen? Der Gesetzgeber räumt dem Kunden dieses Recht doch ein... Wenn ich mir etwas für knapp 2000€ kaufe, dann muss ich auch sicher sein, dass es das Richtige ist. Das kann ich aber nur herausfinden, wenn ich das Teil in Händen halte und alles ausprobieren kann (und bei Kameras ist nunmal die Bildqualität einer der wichtigsten Faktoren)...

Bei Amazon z.B. ist es nunmal so, dass zurückgesandte Artikel als Warehausartikel weiterverkauft werden. Somit hat ein Nachkäufer sogar die Möglichkeit auf ein Schnäppchen...

Übrigens habe ich das bisher bei fast allen Objektiven genau so gehandhabt. Fehlfokus, schlechte Bildqualität, etc. zwingen teilweise zu Mehrfachbestellungen! Gerade bei Fremdherstellern!

Also, was spricht explizit dagegen?

Gruß
Klix

cgc-11 24.04.2012 08:08

Zitat:

Zitat von Klix (Beitrag 1309294)
Leider konnte ich keinerlei Beurteilung über die Qualität der Bilder, sowie den alltäglichen Umgang treffen, da ich die gemachten Bilder nur am LCD begutachten konnte.

Das Handling hast Du doch schon testen können. Und warum hast Du keinen Speicher mitgebracht? Der kostet ein paar Euronen (das sollte dir die Möglichkeit der Bildbeurteilung wert sein) und Du kannst dich austoben bis er voll ist...:(

Zitat:

Zitat von Klix (Beitrag 1309294)
Sollten mir Dinge massiv mißfallen, würde ich sie vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zurücksenden...

Keine Ahnung von Fotografie? Eigentlich solltest Du schon zum jetzigen Zeitpunkt wissen, ob Du sie willst oder nicht!:P

Zitat:

Zitat von Klix (Beitrag 1309294)
Ist es generell verwerflich so zu handeln?

Nein, das ist nicht verwerflich - das ist rücksichtslos! Das Rückgaberecht kommt eigentlich von wo anders!:flop:

Zitat:

Zitat von Klix (Beitrag 1309294)
Ich meine, wir reden hier von ner knapp 2000€ Investition.

Na und, was ist das schon? Wieviel hat dein Auto gekostet? Wie viel kostet dein jährlicher Urlaub? Kannst Du auch den Urlaub zurück geben, weil in den zwei Wochen nur an zwei Tagen die Sonne lachte?:cry:

Du legst eine - sagen wir es salopp - eigenartige Betrachtungsweise an der Tag. Ganz frei nach dem Motto "Mir san mir und die anderen san ma wurscht!"
Dein Verhalten erinnert mich an eigene Erfahrungen als Selbständiger: Solche Kunden wollen alles erst einmal testen - zu Hause natürlich und ausgiebig, logisch. Wenn sie jedoch selber etwas kaufen, legen sie höchsten Wert darauf, dass die Verpackung noch ORIGINAL ist - also noch niemand seine Pfoten dran hatte! Pfui!:evil:

LG Gerhard

Klix 24.04.2012 08:08

Begründung?!?

Zitat:

Zitat von microbil (Beitrag 1309356)
Ja!

Joe


lemur 24.04.2012 08:12

Zitat:

Zitat von Klix (Beitrag 1309365)
Also, was spricht explizit dagegen?

Gruß
Klix

Nichts.

Außerdem versteh ich nicht, warum du das hier fragst ... obwohl du es vermutlich sowieso machst und rechtlich auch nix dagegen spricht :roll:

Klix 24.04.2012 08:14

Zitat:

Zitat von cgc-11 (Beitrag 1309366)
Das Handling hast Du doch schon testen können. Und warum hast Du keinen Speicher mitgebracht? Der kostet ein paar Euronen (das sollte dir die Möglichkeit der Bildbeurteilung wert sein) und Du kannst dich austoben bis er voll ist...:(


Keine Ahnung von Fotografie? Eigentlich solltest Du schon zum jetzigen Zeitpunkt wissen, ob Du sie willst oder nicht!:P


Nein, das ist nicht verwerflich - das ist rücksichtslos! Das Rückgaberecht kommt eigentlich von wo anders!:flop:


Na und, was ist das schon? Wieviel hat dein Auto gekostet? Wie viel kostet dein jährlicher Urlaub? Kannst Du auch den Urlaub zurück geben, weil in den zwei Wochen nur an zwei Tagen die Sonne lachte?:cry:

Du legst eine - sagen wir es salopp - eigenartige Betrachtungsweise an der Tag. Ganz frei nach dem Motto "Mir san mir und die anderen san ma wurscht!":evil:

LG Gerhard

Versteht mich nicht falsch, ich möchte verstehen, was daran verwerflich ist!

Zu wissen, ob man etwas will ist gut... Man hört, liest, sieht aber generell unheimlich kontroverse Diskussionen zur Bildqualität der 77er, gerade im high ISO Bereich. Da möchte ich sicher gehen, ob mir das reicht. Kann man sowas nicht verstehen?

Ich habe nicht vor mit der Kamera 1000 Bilder zu machen, sondern möchte sowohl Fokus, als auch Bildqualität in allen möglichen Einstellungen von meinem gekauften Modell beurteilen können. Wenn das alles in Ordnung ist, dann bleibt sie bei mir. Wenn das nicht OK ist, dann geht sie wieder zurück...

Außerdem würde ich gerne die Firmware 1.05 ausprobieren, da mir die Kamera mit 1.03 einfach zu langsam war! Gerade in dem Bereich müssen sich Dinge maßgeblich verändern, bevor ich sie wirklich haben will!

Gruß
Klix

---------- Post added 24.04.2012 at 08:16 ----------

Eigentlich hast Du recht, aber die Diskussion stimmt mich doch sehr nachdenklich.

Ich persönlich finde es bei einem Konzern wie Amazon nicht so schlimm wie bei einem Händler um die Ecke!

Klix


Zitat:

Zitat von lemur (Beitrag 1309370)
Nichts.

Außerdem versteh ich nicht, warum du das hier fragst ... obwohl du es vermutlich sowieso machst und rechtlich auch nix dagegen spricht :roll:


JoZ 24.04.2012 08:38

Zitat:

Zitat von Blitz Blank (Beitrag 1309324)
Wenn Du die beim Händler testen konntest, warum kaufst Du sie dann nicht dort?
Kann ich einen BMW M5 (noch größere Investition) erst mal 2 Wochen Probe fahren und bei Nichtgefallen zurückgeben?

Frank

Hallo Frank,

also ich durfte diverse Fahrzeuge (allerdings keinen M5, der stand nicht zu Debatte ;) ) probefahren, und zwar Stunden, und nicht nur Minuten, und nicht nur auf dem Hinterhof des Händlers, sondern im Straßenverkehr.

Und als ich das erste mal beim Fotohändler war (wegen der A77) hieß es: Ja anfassen schon, aber bloß nicht abdrücken!!! Geschweige denn (auch gegen Hinterlegen des Ausweises) mit hinausnehmen.

Meine Vorstellung wäre, dass man beim Händler ein Exemplar ausgiebig ausprobieren darf, auch mit eigener Speicherkarte und unter realen Lichtbedingungen, und dann aber auch (bei gefallen) dort kauft.

Ich kann so gesehen den TO schon verstehen, abgesehen vom Preisargument, das muss man beim Händler dann eben akzepireren.

Im Endeffekt habe ich dann übrigens auch beim Händler gekauft, aber bei einem anderen Verkäufer ;)

Gruß, Johannes

Edit: @Klix Ein Stammtisch wäre vielleicht das mittel der Wahl zum ausführlicheren Testen ...


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