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Opti 26.07.2004 13:21

A1 im Urlaub konfisziert
 
Ich melde mich mit einem schlechten Erlebnis zurück aus dem Urlaub:

Ich hatte mit der Familie Bootsurlaub auf der Peene geplant. Boot in Malchin ausgeliehen, in drei Tagen über Demmin, Loitz und Jarmen nach Anklam gekommen. Super Wasserwanderrastplatz und einen Besichtigung mit Einkauf in Anklam getätigt.

Überrascht war ich, dass Offenbar Otto Lilienthal in Anklam seine Flugversuche gemacht hat. Jedenfalls ist am Marktplatz ein stilvolles Lilienthal-Denkmal und angrenzend ein Lilienthal-Einkaufszentrum. Dort gingen wir 'rein.

Drinnen war ein Transparent mit dem Titel Lilienthal-Center angebracht. Ich stütze mich aufs Geländer auf und knipse das Transparent, sozusagen als künftige Bildüberschrift für den Urlaubstag. Da kommt ein Mann eines Sicherheitsdienstes auf mich zugeschossen. Fotografieren verboten. Ich denk, ich spinne. Ich erkläre ihm, dass ich zwar keine Personen ablichten und veröffentlichen darf, wohl aber in öffentlichen Gebäuden Sachaufnahmen machen darf. In diesem Augenblick kommt ihm ein Kollege zuhilfe "Gibt es Schwierigkeiten?" sagt er zum Wachmann und - zack- reißt er mir die Kamera samt Riemen aus der Hand.

Nach wortreichem Streit rufe ich die Polizei. Als sie nach ca. 25 min. eintrifft, kennen sich die Polizeibeamten und die Wachmänner offenbar aus alten beruflichen Zeiten - so jedenfalls die herzliche Begrüßung untereinander. Nach langen Auseinandersetzungen bestätigen die Polizisten das Fotografierverbot: "Wenn der Wachschutz das untersagt, dann ist das so." Auf die Fragen nach Rechtsgrundlagen konnten die Polizisten keinen klaren deutschen Satz hervorbringen. Das einzige, was mir gelingt, ist, eine handschriftliche Quittung vom Wachdienst nach tel. Rücksprache mit der Wachdienstleitung zu erwirken, da ich andernfalls von ungerechtfertigter Bereicherung und Diebstahl seitens des Wachdienstes sprach und Konsequenzen androhte. Und nach längerer Diskussion bekam ich auch eine "Vorgangsnummer" von der Polizei.

Am Sonnabend von der Reise zurückgekehrt, nun heute zum Anwalt, um ein deutliches Schreiben mit Anwaltskopfbogen zu erwirken. Zweite Enttäuschung:

Der Anwalt führt mit mir ein Beratungsgespräch (Rechnung folgt) und bittet mich die Stichworte aufzuschreiben. Das Schreiben an den Wachschutz kann ich doch wohl selber schreiben, im Sinne einer beiderseits gütlichen Verständigung ohne juristisches Verfahren.

Ich weiß jetzt nicht, ob der Verlust der A1 oder des darin befindlichen randvollen MD schwerer wiegt. Auch weiß ich nicht worüber ich mich mehr ärgeren soll - über den Wachschutz/Polizei oder den arbeitsmüden Anwalt.

Jedenfalls habe ich soeben zwei Briefe an den Wachschutz und die Polizeibehörde abgelassen, nachdem meine Frau beim Kontrollesen an einigen Stellen meinte, ich solle doch etwas diplomatischer formulieren, was mir schwerfällt..

Ich koche jedenfalls vor Wut :!:


PS: Die Bootsfahrt auf der Peene war aber eine feine Sache, was ich noch erwähnen wollte.

Basti 26.07.2004 13:37

Nochmal langsam bitte, kannst du mir als nicht Ortskundiger sagen wo du gewesen bist? War das in Deutschland?
Wenn das D war dann würde ich sofort ab und Anzeige erstatten, auch für die beiden Polzeispezies (solch ein Verhalter kenn ich nur von Bayrischen Hinterlandsherifs ;-) ) kann das ziemlich eng werden.
Gab es am Eingang eine Tafel auf dem das Fotografierverbot angeschlagen war?
Basti

Dat Ei 26.07.2004 13:42

Hey Opti,

dumm gelaufen. Im übrigen hat die Polizei Recht, daß Dir der Wachdienst das Photographieren auf dem Privatgrundstück untersagen kann. Das Gebäude mag zwar öffentlichen zugänglich sein, das heißt aber nicht, daß es damit öffentliches Gelände ist. Das Photographierverbot obliegt halt dem Hausrecht des Betreibers oder Besitzers.

Dat Ei

Opti 26.07.2004 13:48

Also, das Ganze ist sehr wohl in Deutschland passiert.

Die Peene fließt von Mecklenburg nach Vorpommern. Der Ort Anklam liegt ca. 10 km vom Stettiner Haff entfernt. Entfernung zur Ostsee 15 km.

Soweit zur Orientierung. Vielleicht lebt ein User dort ?

Nein, ein Hinweis auf ein Fotografierverbot habe ich nicht gesehen. In dem Objekt waren ein Netto-Markt, ein Modegeschäft und viele kleinere Läden.

skorpion54 26.07.2004 13:48

Ich kann deine Wut sehr gut verstehen.

Da macht man ahnungslos ein "unbedeutenes" Foto und dann kommen da 2 "Möchte-Gern-Sheriffs", die wahrscheinlich nur darauf warten, ihre Macht anzuwenden. Und wenn die dann auch noch von der örtlichen Polizei gedeckt werden, dann kann einem schon mal das Faß überlaufen.

Ich würde dir empfehlen, dich an die nächste größere Zeitung zu wenden. Von wegen Umgang mit Touristen und so. Das gleiche dann auch noch an den Stadtrat. Die sollten doch Interesse daran haben.

Wie auch immer, ich wünsche dir viel Glück.

Basti 26.07.2004 13:51

Also ich seh ein das dir der dortige Wachdienst das fotografieren untersagen kann, er darf aber nicht die Kamera konfeszieren bzw. einfach behalten. Sie können die herausgabe des Filmmaterials oder die löschung des Speichers verlangen, aber die Kamera ist immer noch dein Eigentum!
Basti

Opti 26.07.2004 13:58

Löschung des Speichers :?: Das überlebe ich nicht. Da sind ca. 400 Urlaubserinnerungsfotos und das doofe Lilienthal-Bild drauf. Hoffentlich kann man darauf bestehen, dass nur das eine Bild gelöscht wird.

blondl 26.07.2004 14:02

Hei Opti,

was solche Betreiber immer scheuen ist die Öffentlichkeit und wenn sie dort mit negativen Erfahrungen in Verbindung gebracht werden.

Deshalb, denke ich, neben allen rechtsstaatlichen Mitteln, auch die Öffentlichkeit zu informieren was dir in dem "Laden" zu gestossen ist und wie du behandelt worden bist. Am besten schon wie weiter oben empfohlen mit einer lokalen Zeitung und dem Stadtrat.

Und gelöschte Daten lassen sich wieder herstellen, dafür gibts im Netz frei Tools...

Opti 26.07.2004 14:07

Danke für die Ratschläge :!:

Jerichos 26.07.2004 14:10

@Opti:
Also ohne Dir nahetreten zu wollen, aber ich bin der Meinung, dass das Wachpersonal erst aufgrund Deiner Trotzreaktion so gehandhabt haben. Wenn Du gleich eingelenkt und vor den Augen des Personals das Bild gelöscht hättest, dann wär es wohl nicht so weit gekommen.
Wenn die sich aber natürlich provoziert fühlen, dann schalten die auf stur.
Ob Sie Dir aber die Kamera haben abnehmen dürfen, das weiß ich nicht. Aber die Kamera ist doch nicht verloren. Konfisziert heißt ja nicht, dass Du sie nie wieder siehst.
Ich würd dort anrufen, mich mit dem Verantwortenlichen verbinden lassen und mich bei dem entschuldigen. Das hilft meist mehr als Drohbriefe vom Anwalt. ;)

Teddy 26.07.2004 14:23

Hallo Opti,

du solltest auf keine Fall vergessen darauf zu bestehen, dass nur das eine Bild gelöscht wird. Bleibt das
unerwähnt, ist es für die Bearbeitenden sicherlich einfacher auf die Schnelle die Karte zu formatieren
und dir dies dann mitzuteilen.

joki 26.07.2004 15:31

Wenn die Karte gelöscht oder formatiert wird - kein Problem.

Pc-Inspector Smart Recovers hilft.

Würde ich bedenkenlos löschen lassen... :top:

Dat Ei 26.07.2004 15:35

Zitat:

Zitat von joki
Würde ich bedenkenlos löschen lassen... :top:

Und wenn sie clever sind, löschen sie unwiederbringlich... Auf das Spiel würde ich mich nicht einlassen.

Dat Ei

Ditmar 26.07.2004 15:44

Das mit der Öffentlichkeit ist doch keine schlechte Idee, denn das tut denen am meisten weh! Denn es ist nun mal so das man in MV sehr stark vom Tourismus lebt, und es gibt wohl ehemalige "Scheriffs", die nicht in den Staatsdienst aufgenommen wurden, die sich immer noch wie vor über 15 Jahren aufführen.

tgroesschen 26.07.2004 15:56

Hi!

Ich selbst war vor 2 Wochen im OL-Museum in Anklam.
Foten ist dort kein Problem, aber ES KOSTET EXTRA zum Eintritt.

Habe meine Zusatzkarte bekommen und konnte in voller Ausrüstung
foten....

Aber trotzdem: So eine Saubande.... :evil: :flop:

SO TOLL IST DAS OL-MUSEUM AUCH NICHT :evil:

Ditmar 26.07.2004 16:08

Es ging hier glaube ich nicht um das "Museum", sonder einem Einkaufszentrum?
Trotzdem ist dieses die schlechteste Werbung die man für Seine Stadt machen kann, die doch auch sehr stark vom Tourismusgeschäft abhängt, heist Arbeitsplätze. Dieses scheint aber diesen Sicherheitscheriffs egal zu sein, und vielleicht haben diese ja auch einen Freibrief nach §???? (Jagdschein), der genaue fällt mir nicht ein.

Klaus.Opel 26.07.2004 17:22

Re: A1 im Urlaub konfisziert
 
Hallo Opti,

Zitat:

Zitat von Opti
Ich erkläre ihm, dass ich zwar keine Personen ablichten und veröffentlichen darf, wohl aber in öffentlichen Gebäuden Sachaufnahmen machen darf.

hier irrst Du.

Grundsätzlich ist nach dem Urheberrechtsgesetz jede Vervielfältigung/Wiedergabe fremder Kunstwerke verboten.

Ausnahme ist z.B. §59(1) UrhG

Zitat:

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Das ist hier aber nicht gegeben und es gibt auch keinen anderen Ausnahmetatbestand im UrhG, der Dir Recht gäbe.

Also: kleine Brötchen backen, Entschuldigung schreiben und darauf hoffen, dass keine Unterlassungsklage nachkommt.

Klaus

Ditmar 26.07.2004 18:09

Man müßte Anklam als Ausflugsziel einfach meiden! Und so interessanst ist diese Ort ja nun wirklich nicht das man dort hin müßte.

Dat Ei 26.07.2004 18:14

Was soll dieses Geplärre?!? Wie würdet Ihr reagieren, wenn jemand einfach auf Eurem Grundstück photen würde und dann auch noch keck würde, wenn man ihn auffordert, dies zu unterlassen? Die Betreiber haben Hausrecht! Opti lag daneben - passiert nun mal. Aber deswegen die Schuld bei dem Ort oder dem eh schon strukturschwachen MV zu suchen, ist wahrlich der falsche Ansatz.

Dat Ei

hbert 26.07.2004 18:37

Ganz so einfach sollte man es sich aber auch nicht machen.

Schließlich hätte man ja seitens der Betreiber anbieten können, eine Genehmigung nachzukaufen. Nach einem Hinweis auf das Verbot wäre Opti vielleicht dazu bereit gewesen?!

Überdies bezieht sich der Gestzestext nicht auf das private Fotoalbum. Es gibt ganz sicher einige Aktenzeichen.

Und übereifriges Sicherheitspersonal ist ja nichts neues. Bei dem Durchschnittsverdienst muß man sich seine Bestätigung wohl auf andere Weise holen.

Ditmar 26.07.2004 19:15

hier plärrt doch keiner, und ich bin oft in Brandenburg und MV, sehr schöne Landschaft, und viel Natur!
Und Anklam (kenne ich schon), kann ich wahrlich drauf verzichten!

Es kommt immer auf die Art & Weise an, wie mann sein Hausrecht durchsetzt, aber sicher nicht mit solchen übereifrigen Sicherheitsleuten.

Sunny 26.07.2004 19:28

@all,

ich bin zwar kein Mod, aber jetzt darf ich empfehlen, cool down :shock:

choch236 26.07.2004 20:17

Also egal , ob Opti richtig gehandelt hat oder nicht - ein PRIVATER Wachdienst darf privates Eigentum NICHT konfiszieren ! Diese Willkür wurde auch den damaligen "Scharzen Sheriffs" in München klar untersagt !

Klaus.Opel 26.07.2004 21:52

Hallo hbert,
Zitat:

Zitat von hbert
Nach einem Hinweis auf das Verbot wäre Opti vielleicht dazu bereit gewesen?!

Opti hat auf den Hinweis damit reagiert, dass er gesagt hat, er dürfe das.

Zitat:

Zitat von hbert
Überdies bezieht sich der Gestzestext nicht auf das private Fotoalbum.

Wie kommst Du auf das glatte Eis?

Klaus

hbert 26.07.2004 23:19

Zitat:

Wie kommst Du auf das glatte Eis?
Naja: Das Hausrecht kann der Betreiber natürlich auch dahingehend ausübern, daß er fotografieren verbietet. Klar. Aber das ist nicht im Urheberrecht geregelt. Dort ist nur die Verbreitung / Vervielfältigung geregelt.

Mit dem Urheberrecht (Medienrecht) hatte ich schon einige Zusammenstöße.

Klaus.Opel 27.07.2004 00:13

Hallo hbert,

Zitat:

Zitat von hbert
Naja: Das Hausrecht kann der Betreiber natürlich auch dahingehend ausübern, daß er fotografieren verbietet. Klar. Aber das ist nicht im Urheberrecht geregelt. Dort ist nur die Verbreitung / Vervielfältigung geregelt.

Das Anfertigen einer Fotografie von einem unter das Urheberrecht fallenden Werk ist eine Form der Vervielfältigung dieses Werkes.

Wäre das nicht so, würde die Ausnahmeregelung von §59 UrhG ins Leere laufen, da diese ja gerade unter bestimmten Voraussetzungen u.a. die Vervielfältigung durch Lichtbild allgemein gestattet.

Dass bei einem 3-dimensionalen Kunstwerk die Vervielfältigung durch Photografie ein eher unvollständiges Ergebnis liefert, steht auf einem anderen Blatt.

Klaus

helmut-online 27.07.2004 00:25

Kann man nicht den Wachdienst bzw. die private Stelle, die die Quittung ausgestellt hat, einfach mit Fristsetzung zur umgehenden Herausgabe der Kamera inklusive aller Teile auffordern?
Wenn dies nicht geschieht, dürfte doch der Tatbestand der Unterschlagung gegeben sein!
Allerdings, wenn dann die Bilder gelöscht sind und/oder die Kamera beschädigt ist, wird es sicherlich rechtlich sehr schwierig. Die Sachlage ist zwar klar, aber was man dann davon beweisbar durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Insofern hat der Anwalt wohl recht und man kommt - trotz aller verständlichen Wut - mit einem höflichen Schreiben am besten an den Betreiber des Einkaufszentrums wohl weiter. Sicherlich sollte man hier die rüde Behandlung durch den Wachdienst und auch unterschwellig den möglichen Tatbestand der Unterschlagung deutlich machen. Eine Kopie an die Stadt schadet sicherlich auch nicht.
Gruß Helmut

Cougarman 27.07.2004 01:34

Was es nicht alles gibt, ich bin platt. :shock:

Wenn Sie meinen das Sie hier der Oberförster sind....
naguut, dann stelle ich das Reh eben wieder auf.

Mike_T 27.07.2004 02:24

Re: A1 im Urlaub konfisziert
 
Zitat:

Zitat von Opti
In diesem Augenblick kommt ihm ein Kollege zuhilfe "Gibt es Schwierigkeiten?" sagt er zum Wachmann und - zack- reißt er mir die Kamera samt Riemen aus der Hand.

Da er dich nicht aufgefordert hat, ihm die Kamera zu geben, würde ich mich einmal bei dessen Vorgesetzten kräftig beschweren bzw. ggf. bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls machen.

Ich meine, wo kommen wir denn hin?

Der kann dir ja nicht einfach deine Kamera wegnehmen. Und wenn die dir alle Bilder gelöscht haben, dann würde ich sie auf Schadensersatz klagen, weil die Urlaubsfotos haben für dich ja auch einen bestimmten Wert.

In meinen Augen ist das eine bodenlose Frechheit, wie es ärger nicht mehr geht. Anzeigen bzw. verklagen!!!

eddy 1991 27.07.2004 07:03

Zitat:

Zitat von Basti
Nochmal langsam bitte, kannst du mir als nicht Ortskundiger sagen wo du gewesen bist? War das in Deutschland?
Wenn das D war dann würde ich sofort ab und Anzeige erstatten, auch für die beiden Polzeispezies (solch ein Verhalter kenn ich nur von Bayrischen Hinterlandsherifs ;-) ) kann das ziemlich eng werden.
Gab es am Eingang eine Tafel auf dem das Fotografierverbot angeschlagen war?
Basti

Bitte immer sachlich bleiben, wer hat da was gegen die Bayern :shock:

Ditmar 27.07.2004 08:28

@Opti,
lege doch das nächste malö in Berlin an, hier darf man in den Einkaus-Centern wie PP-Arkaden etc. fotografieren!

pumapaul 27.07.2004 09:17

hallo opti,
erstmal meine herzliche anteilnahme für diese blöde geschichte. ich möchte hier nicht schon gesagtes wiederholen, nur so viel: das mit dem wegreissen der kamera würde ich so nicht im raum stehen lassen. und einen neuen anwalt würde ich mir suchen. selbst wenn er der meinung ist, dass der juristische weg der schwerere sein sollte, gehört es m. e. zum service, einem freundlichen schreiben durch den offiziellen kopf ein wenig mehr bedeutung zu geben. meine anwältin macht das so. okay, mit der bin ich verheiratet, aber sie hält derartige unbürokratische hilfestellungen für alle mandanten für eine selbstverständlichkeit.
viele grüsse aus dem bergischen
michael

Hotzi 27.07.2004 11:00

Ich sehe das wie Pumapaul.

Ich persönlich wäre dort nicht ohne meine CAM weggegangen, und wenn man mich abführen lassen hätte...

Ich bin zwar kein Anwalt, aber dass ein Hausrecht das Abnehmen der Kamera deckt, da glaub ich nicht so recht dran.

Dann mal viel Glück bei der Wiederbeschaffung.

PS: Gibts Daten von der Location und dem Wachdienst ? URLs, Emailadressen oder so?

Gruss

Hotzi

Opti 27.07.2004 11:15

Hallo, erst mal vielen Dank für eure liebe Anteilnahme und die wichtigen rechtlichen und sonstigen Hinweise.

Ich denke, es sind genug Hinweise eingegangen. Wenn sich etwas neues ergibt, werde ich es berichten.

Dat Ei 27.07.2004 11:18

Zitat:

Zitat von Hotzi
Ich bin zwar kein Anwalt, aber dass ein Hausrecht das Abnehmen der Kamera deckt, da glaub ich nicht so recht dran.

Bevor der Eindruck entsteht, daß ich mit dem in die Diskussion eingeworfenen Hausrecht die Sicherstellung der Kamera begründe, möchte ich das nochmal etwas klarer stellen. Aufgrund des Hausrechts kann der Besitzer/Betreiber das Photographieren untersagen, d.h. die Argumentation, daß man im öffentlichen Raum photen kann, was man will, ist damit ausgehebelt. Die Beurteilung der Sicherstellung der Kamera ist nochmal 'ne ganz eigene Nummer. Hier bin ich auch der Meinung, daß diese Verfahrensweise eher grenzfällig, wenn nicht sogar ungesetzlich ist.

Dat Ei

Cougarman 27.07.2004 11:28

Hat denn nun der Wachdienst oder die Polizei die Kamera "eingesackt" ?
Ich denke mir das dies ein erheblicher Unterschied ist.
Da sich Opti anscheinend uneinsichtig zeigte und lieber weiter mit den Herrschaften gestritten hätte.
Wäre es durchaus im "Rahmen", das die Polizei die Kamera erstmal mitnimmt.
Aber normalerweise bekommt man es ohne Umstände wieder zurück.

Der Wachdienst darf dies aber sicherlich nicht.

Opti 27.07.2004 12:19

Die Kamera befand sich bei meinem Weggang im kleinen Büroraum des Wachdienstes. Der Polizeibeamte meinte, ich könne mich mit der "Bitte um Rückgabe" an den Wachdienst/Betreiber des Einkaufszentrums wenden.

Die Beteiligten machten jedoch den Eindruck, als sei die Wegnahme der Kamera die "zulässige Strafe" für das verbotene Fotografieren. Das hat mich so sehr aufgeregt.

Eine einigermaßen rechtlich korrekte Ausdrucksweise, wie ich sie von Brandenburgischen Polizeibeamten kenne, kannten weder Wachdienst noch Polizisten. Motto "Weil das verboten war, bist Du die Kamera los"

Mike_T 27.07.2004 12:35

Also meiner Meinung nach ist das wirklich schon kriminell.

Ein Verwarngeld wegen unerlaubten fotografieren lass ich mir einreden, aber das Abnehmen einer Kamera im Wert von 700€ ist Diebstahl.

Ich mein, wenn du wo falsch parkst wird dir dein Auto ja auch nicht für immer abgenommen.

Einfach den Anwalt einschalten.

Hotzi 27.07.2004 12:38

Lol, krass

Wenn Du die Kamera wieder hast, würde ich checken, wie man denen an die Karre fahren kann, sofern sich eine eventuell gesetzeswidrige Tat auch nachweisen lässt.

Zum Beispiel könnte ja der Wachmann ne neue CAM gebraucht haben, und die Polizisten haben ihm sogar noch geholfen... rein theoretisch natürlich....

Gruss

Hotzi

Opti 27.07.2004 13:10

Erst mal ist mir das volle MD das wichtigste. Meine liebe Frau hat in guter Absicht nun Tag für Tag andere Familien- und Freundeszweige zum nachurlaublichen Grillen eingeladen - und ich Trottel hab' keine Bilder ...

Ich musste die Geschichte schon so oft erzählen - mir reichts wirklich.


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