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Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Storkow (Brandenburg)
Beiträge: 1.837
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A1 im Urlaub konfisziert
Ich melde mich mit einem schlechten Erlebnis zurück aus dem Urlaub:
Ich hatte mit der Familie Bootsurlaub auf der Peene geplant. Boot in Malchin ausgeliehen, in drei Tagen über Demmin, Loitz und Jarmen nach Anklam gekommen. Super Wasserwanderrastplatz und einen Besichtigung mit Einkauf in Anklam getätigt. Überrascht war ich, dass Offenbar Otto Lilienthal in Anklam seine Flugversuche gemacht hat. Jedenfalls ist am Marktplatz ein stilvolles Lilienthal-Denkmal und angrenzend ein Lilienthal-Einkaufszentrum. Dort gingen wir 'rein. Drinnen war ein Transparent mit dem Titel Lilienthal-Center angebracht. Ich stütze mich aufs Geländer auf und knipse das Transparent, sozusagen als künftige Bildüberschrift für den Urlaubstag. Da kommt ein Mann eines Sicherheitsdienstes auf mich zugeschossen. Fotografieren verboten. Ich denk, ich spinne. Ich erkläre ihm, dass ich zwar keine Personen ablichten und veröffentlichen darf, wohl aber in öffentlichen Gebäuden Sachaufnahmen machen darf. In diesem Augenblick kommt ihm ein Kollege zuhilfe "Gibt es Schwierigkeiten?" sagt er zum Wachmann und - zack- reißt er mir die Kamera samt Riemen aus der Hand. Nach wortreichem Streit rufe ich die Polizei. Als sie nach ca. 25 min. eintrifft, kennen sich die Polizeibeamten und die Wachmänner offenbar aus alten beruflichen Zeiten - so jedenfalls die herzliche Begrüßung untereinander. Nach langen Auseinandersetzungen bestätigen die Polizisten das Fotografierverbot: "Wenn der Wachschutz das untersagt, dann ist das so." Auf die Fragen nach Rechtsgrundlagen konnten die Polizisten keinen klaren deutschen Satz hervorbringen. Das einzige, was mir gelingt, ist, eine handschriftliche Quittung vom Wachdienst nach tel. Rücksprache mit der Wachdienstleitung zu erwirken, da ich andernfalls von ungerechtfertigter Bereicherung und Diebstahl seitens des Wachdienstes sprach und Konsequenzen androhte. Und nach längerer Diskussion bekam ich auch eine "Vorgangsnummer" von der Polizei. Am Sonnabend von der Reise zurückgekehrt, nun heute zum Anwalt, um ein deutliches Schreiben mit Anwaltskopfbogen zu erwirken. Zweite Enttäuschung: Der Anwalt führt mit mir ein Beratungsgespräch (Rechnung folgt) und bittet mich die Stichworte aufzuschreiben. Das Schreiben an den Wachschutz kann ich doch wohl selber schreiben, im Sinne einer beiderseits gütlichen Verständigung ohne juristisches Verfahren. Ich weiß jetzt nicht, ob der Verlust der A1 oder des darin befindlichen randvollen MD schwerer wiegt. Auch weiß ich nicht worüber ich mich mehr ärgeren soll - über den Wachschutz/Polizei oder den arbeitsmüden Anwalt. Jedenfalls habe ich soeben zwei Briefe an den Wachschutz und die Polizeibehörde abgelassen, nachdem meine Frau beim Kontrollesen an einigen Stellen meinte, ich solle doch etwas diplomatischer formulieren, was mir schwerfällt.. Ich koche jedenfalls vor Wut ![]() PS: Die Bootsfahrt auf der Peene war aber eine feine Sache, was ich noch erwähnen wollte.
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Es passiert oft, dass wir etwas nicht sehen, weil es zu groß ist .... |
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