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Rechne ich richtig? Import aus den USA mal wieder (hilfe :D)
Hallo,
prinzipiell ist es ja egal um welche Marke es dabei geht, und ich weiß auch, dass es schon Threads dazu gibt, aber vielleicht helft ihr mir mal in diesem speziellen Fall. Ich plane den Erwerb eine 135mm Objektivs. In Deutschland ab ca. 820,- zu bekommen. ABER, das ist keine deutsche Ware und Gewährleistung läuft über den Händler. Darauf habe ich eigentlich keine Lust :( Seriöse Händler bei denen ich ohne Bedenken kaufen würde gehen so ab 950,- los. Also mal wieder in den USA geschaut, der Dollar liegt ja nicht SO ungünstig. Objektiv: 935$ 3yMack: 29,95$ Versand: 52$ Sehe ich das richtig, dass die Kosten beim Zoll (Zoll+Steuer) sich nur auf den Artikel beschränken, nicht den Versand? Dann komme ich auf: Zoll: 62$ EUSt: 190$ (Warenwert+Zoll+19%) also 1272$ insgesamt (1017+65+190) Oder belastet der Zoll auch den Versand? Die Mack-Garantie müsste ja unter die Freigrenze fallen, oder zählt das nicht einzeln? Ich danke euch, bin wirklich am überlegen. 3 Jahre Mack sind mehr als mir Canon an Garantie in Deutschland bietet, auch wenn es im Ernstfall etwas mehr Aufwand ist... Danke und Grüße Andreas |
Zitat:
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Ah, ok, also mit Versand...
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In der Tat, man bezahlt auf den Rechnungsendwert, der ist entscheidend, nicht die einzelnen Positionen, es sei denn, diese sind steuerbefreit.
Die Frage, die sich mir dann stellt: Lohnt es sich dann noch? |
Zitat:
Wenigstens wird ab Dezember die Freigrenze von 22 € auf 150 € erhöht. |
OK, dann rechne ich mal mit allem...
Rechne mal danach um... 1016,95$ Gesamtpreis laut Rechnung (gerundet)
Richtig? Viele Grüße Andreas |
Zitat:
Hallo Andreas, nach der Seite www.zoll.de und einer mir vorliegenden, auf mich ausgestellten „Berechnung der Einfuhrabgaben zur mündlichen Zollanmeldung“ des Hauptzollamtes Frankfurt am Main, bei der die Versandkosten (27,84 $) nicht in die Abgabenrechnung einbezogen wurden, ergibt sich folgende Rechnung, wobei ich mal die 3yMach Garantie außen vorlasse: Objektiv: 935,00 $ Umrechnungswert für Juli 2008 $ zu € = 1,5493 € Warenwert: 935,00 : 1,5493 = 603,50 € Einfuhrzoll 6,7 % von 603,50 € = 40,43 € Einfuhrumsatzsteuer = 19 % 603,50 € + 40,43 € = 643,93 € + 122,35 € = 766,28 € Siehe auch hier: KLICK MICH , allerdings werden nach dieser Seite die Transportkosten in die Berechnung mit einbezogen. Ist also in der Theorie und der Praxis wieder mal unterschiedlich... ...oder der Zöllner war bei mr großzügig... |
Zitat:
Die Versandkosten werden NICHT zur Berechnung der Freigrenze herangezogen. Liegt der Warenwert aber über 22 Euro müssen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gezahlt werden. Rainer |
Zitat:
oder DARAN Zitat: Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen. Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht. |
Zitat:
Ich hab die bis jetzt immer pingelig erlebt...:flop: |
Na ja,
das macht ja alles UPS... vielleicht wissen die das ja. *kopfkratz* Grüße Andreas |
Zitat:
Rainer |
Ich wiederhole mal mein Zitat von der Zoll-Seite:
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen. Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht. Da die private Einfuhr nicht kommerziell ist, dürften die Posttarife (Versandkosten) nicht berechnet werden. Insoweit hat das HZA Frankfurt am Main bei mir richtig gerechnet. Sollte das anders erfolgt sein, würde ich mal beim örtlichen HZA nachfragen und mit das Geld wiedergeben lassen.... Zitat:
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Aha,
das ist ja interessant. Also, ich bestelle und bekomme es meine ich mit UPS (bei Adorama). Die werden wohl erstmal alles belasten, also auch Versand. Damit gehe ich dann zum Zoll und fordere Geld zurück? Das geht? |
Irgendwie sehe ich da jetzt aber einen kleinen Widerspruch zwischen den beiden von Manfred verlinkten Dokumenten.
Ich habe die fraglichen Sachen immer direkt beim Zoll abholen, und mußte wie gesagt immer auch auf die Versandkosten Steuer und ggf. auch Zoll zahlen. Das waren durchaus unterschiedliche Mitarbeiter. Rainer |
Zitat:
Ist schon komisch, dass hier unterschiedliche Angaben gemacht werden. Bei mir war's definitiv so, dass der über die "United States Postal Service" versandte Artikel ohne Shipping-Kosten beim HZA am Flughafen Fankfurt a.M. verzollt wurde und die Deutsche Post bei der Zustellung die Steuer eingezogen hat. |
Für's Protokoll: ich musste bisher auch immer Zoll auf den Versand bezahlen. Kann man ja ggf. mal mit einem Zöllner diskutieren, viel Spaß ;)
Knackpunkt ist hier vielleicht das Wörtchen "kommerziell": ich als Empfänger bin zwar nicht kommerziell, aber die Sendung selbst, sofern gegen Bezahlung von einer Firma versandt, doch wohl. Also vielleicht ergibt sich da ein gewisser Auslegungsspielraum, bzw. Möglichkeiten für Irrtümer (ein Zöllner versteht's vielleicht anders als die anderen). Und da die meisten (eigentlich alle bis auf einen, wenn ich mich nicht irre) hier Zoll auch auf Versandkosten bezahlen mussten, würde ich einfach mal damit rechnen. |
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