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Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?
FALLS IHR SCHREIBEN WOLLT,DAS IHR MEINEN TEXT NICHT LESEN WOLLT LASST ES BITTE! ICH ERKENNE EIN NICHTANTWORTEN AUF DIESEN BEITRAG ALS "Du kannst net richtig schreiben" ODER WAHLWEISE "schreib groß und klein","Du schreibst müll" oder "Nix du schreiben können" AN !!!!!
DANKE ! ich weis das es schon einige rechtliche infos zum foten gibt. ich war letztens in der U-Bahn und hab vorher natürlich die Nutzungsbedingungen durchgelesen. da stand, das ich für gewerbliche aufnahmen (foto video bla) ne genehmigung brauche .... ich bin nicht gewerblich, also darf ich foten :D habe ich dann auch gemacht, und unter anderem auch 2 bahnbeamte. einer davon kam dann auf mich zu und meinte ich dürfte ihn nicht fotografieren. ich soll das bild sofort löschen. bild war sowiso *******e wegen zu langer belichtungszeit und war auch schon längst vom chip ^^ aber egal. ich sagte ihm also das ich ihm meine bilder nicht zeigen werde und das ich das bild schon gelöscht hab. (bilder werde ich generell nur der polizei zeigen sagte ich ihm) hab mich dann später noch mit 2 anderen bahnbeamten total nett unterhalten, wärend wir den, der mich so angemault hatte in der ecke liegen gelassen hatten *G* (die anderen waren total nett, aber leider wussten die auch nix davon das ich privat fotos machen darf, erst als ichs ihnen gezeigt hab ^^) naja nun meine frage: die beamten waren der meinung, das man sie im dienst sowiso nicht knipsen dürfte. (sie hatten ja auch schon unrecht das sie behaupteten, das man generell eine genehmigung da unten brauch) gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf? bei bahnleuten auf dem Bahngelände kann ich mir das vorstellen, solange es in den nutzungsbedingungen ausgehängt ist ...... da steht aber nunmal nichts. darf ich also in meinen rechten eingeschränkt sein ohne das zu wissen? und stimmt meine vorstellung, das ich auf der straße jeden fotografieren darf, solange ich auf öffendlichem gelände bin? wäre supper wenn mir da jemand helfen könnte! ihr könnt auch gerne schreiben was ihr "denkt" aber wenn es nur halbwissen ist, so wie bei mir schreibt es bitte dazu ^^ hier noch ein paar meiner infos, bei denen ich gerne wüsste ob die stimmen: Von öffendlichen plätzen darf man gebäude fotografieren und diese bilder veröffendlichen. Bilder auf denen Personen klar zu erkennen sind, bzw herausstechen, brauchen eine genehmigung von dieser Person zur veröffendlichung. Personengruppen, bei denen keine Person eindeutig heraussticht bzw die Personen als "masse" zu erkennen sind, dürfen veröffendlicht werden (alles auf der straße). mich interessiert dieses rechtliche enorm, weil es doch oft passiert, das jemand meint ich dürfte dies oder das nicht .... wenn ich mich da nicht auskenne darf ich bald garnichtmehr fotografieren ;) |
Schonmal was vom recht am eigenen Bild gehört? Das sollte vielleicht erste Fragen klären.
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Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:
Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht: Zitat:
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jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen ;) zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten. wie schaut das mit berufsgruppen aus .... Zitat:
dann ließt es einer weniger :D trotzdem frohe weihnachten manni ! |
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Und "foten" darf man sowieso nicht, bei dem Wort dreht sich mir der Magen um :P |
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Ansonsten ist es egal ob Bahnbeamter, Schreiner, Pfarrer oder Puffmutter, wer nicht will der will nicht. Und wer nicht will der muss nicht. Und du musst dann reagieren, ansonsten kommt das mit der Polizei schneller als du ahnst. ;) |
Wenn Du Dir das Kunsturhebergesetz (§§22-24, 30-50) mal anschaust, wirst Du erkennen, dass es da schon eindeutig darum geht, wenn man fotografieren darf und unter welchen Umständen. Darauf wird nämlich auch in dem Wikipedia-Artikel verwiesen. Hier gibt's das zu lesen.
Die Shift-Taste liegt übrigens jeweils über der Strg-Taste. Sie zu benutzen erleichtert das Lesen von Texten doch ungemein. :) Frohe Weihnachten. |
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Der entscheidende Absatz dürfte der nach "Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten." sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_a...en_von_Bildern |
Ich hab's lesen ebenfalls aufgegeben. Wer so einen Text schreibt, braucht nicht erwarten, daß man als Leser sich mehr damit beschäftigt als der Verfasser.
Frohe Weihnachten ! Rainer |
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Nach 2 Sätzen wars bei mir ebenfalls rum. Und wenn dann auch noch einer so stur reagiert, dann isses mir wirklich wurscht, ob ihm geholfen wird, oder nicht. Grüße Frank |
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Allen Buchstaben-, Satzzeichen- und Wortfetischisten eine fröhliche Weihnacht, auf das eine große Flasche Baldrian unter dem Baum liege....;) |
Und dann mal ruhig Blut und langsam mitte junge Pferde.
Shooty hat bestimmt schon den Baum geschmückt und zur Belohnung Glühwein verabreicht bekommen. :D Morge isser bestimmt wieder normal, findet die richtigen Tasten und :oops: Also feiert heute das Fest der Liebe und morgen hammer uns wieder alle lieb...:cool: |
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Im Endeffekt isses wie so oft im leben die Story mit dem Wald, den Bäumen und dem Schall... ;) |
Also,
mir sagt der gesunde Menschenverstand: ich fotografiere nicht einfach die Leute... Wenn, dann muss das so ablaufen: - entweder man macht ein unbeobachtetes Bild (Street halt) und fragt dann um Erlaubnis - oder an klärt das vorher ab, wenn es die Situation erfordert. Ich bin für beides wohl (noch) zu schüchtern, und mache das (noch) nicht... Bei Konzerten oder so ist das natürlich was anderes, oder wenn ich meine Freundin im Getümmel ablichte, aber ich würde wirklich nie auf die Idee kommen sowas dann im Internet rumzuzeigen. (aber das hatte Shooty ja wohl auch nicht vor) Wenn mich jemand fotografiert (was ich mir aber eher nicht vorstellen kann, so interessant bin ich nicht), ich das merke und der keine Anstalten macht mich zu fragen/davon zu unterrichten, kann der sich aber was anhören! Übrigens sind die einzigen Ausnahmen "Menschen des öffentlichen Lebens". Aber wohl auch nicht wenn die sich privat am Strand rumtreiben. Na ja, Gruß Andreas |
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2 Leute weniger ;) Frohe Weihnachten allerseits :D |
ich bitte einmal mal alle, die meinen text nicht lesen wollen sich hier nicht zu äusern, das sie den text nicht gelesen haben.
das macht für die, die mitreden wollen alles einfacher :) alle die jetzt NICHT schreiben mögen den schreibstiel gerade nicht und wollen auch nichts davon lesen! ok ?! ^^ Zitat:
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Ich rede hier allerdings von gezielten Bildern meiner Wenigkeit (wie gesagt, warum auch immer jemand das tun sollte). Und meine gute Laune würde sich halt verflüchtigen, wenn der Fotograf nicht auf mich zukommt! Grüße Andreas |
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LG Alex Der fast immer sagt was Er denkt :top: auch wenn das den Einen oder Anderen manchmal auch stören mag ! |
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bei der polizei ist es mir auch schonmal passiert das ich gefragt hab und die aussage war "solange keine gesichter in nahaufnahme zu erkennen sind is das ok" da war ich auch happy ;) und nein ich will da nichts veröffendlichen oder so. es geht ja nur um bilder für mich. und ich werd auch nich nach jedem 0 8 15 bild die leute fragen ob ich das veröffendlichen kann, einfach weil ichs nich will und mich auch selbst über meine bilder freue :D kennt jemand noch eine "ausnahme" wie bei polizisten im dienst? ich frag mich immernoch wie das mit den bahnbeamten ist. Im Bahnhoof und so könnte das einleuchtend sein, weil eben Bahngelände, und deren regeln. |
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Klar kann man das erstmal ruhig besprechen, aber wenn jemand ein Bild von mir machen würde das ich nicht will und auch nicht erlaube, dann sorg ich schon für mein recht. :) Allerdings, die Gefahr das sowas vorkommt ist recht gering. ;) |
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zu Deinem Schreibstil: ein Text ist viel einfacher zu lesen, wenn man Rechtschreibung und Zeichensetzung beachtet. Und so viel schwieriger, als bloß willkürlich auf den Tasten rumzuhauen ist das doch auch nicht, oder? Das ist ja hier immerhin ein Forum und kein Chat. Zu dem §201a StGB: Dieser ist eine Ergänzung zum schon lange existenten und von mir auch schon zitierten Kunsturhebergesetz. Im StGB werden Paparazzi-Aufnahmen und quasi die privaten "Sex-Tapes" :) und deren Verbreitung explizit unter Strafe gestellt. So verstehe ich ihn jedenfalls. Also Klartext: Nein, Du darfst nicht einfach Leute fotografieren, wie es Dir passt. Prinzipiell brauchst Du die Zustimmung der Abgelichteten Person, es sei denn, dass die Person nur unwesentliches Beiwerk ist (Passant vor dem Brandenburger Tor) oder Personen des öffentlichen Lebens / Zeitgeschichte (z.B. Promis, Politiker, u.U. Sportler) sind. Gruß Eyebecks |
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Mal einer der mich versteht :D Ich verschärfe mal dein Bahn-Beispiel... (auf mich trifft das dann natürlich nicht mehr zu :lol:) Angenommen du hast eine richtig gutaussehende Freundin im Schlepptau, schick angezogen, vielleicht ein kurzer Rock, und ein Typ fängt an die mit nem weißen Riesen aus der Ferne zu fotografieren... da ist es mir doch egal ob der die Bilder im Netz veröffentlicht, ich will auch nicht, dass der sich später am Rechner mit den Bildern ne Freude macht (wie gesagt, verschärftes Beispiel). Ich bin jetzt weder eine Frau, noch trage ich Röcke, aber Portraits von mir hat keiner von mir ungefragt/unbemerkt auf seinem Rechner zu haben. Früher sagt man dazu "spannen" (wieder verschäft und dramatisiert ausgedrückt). Wenn es jetzt zum Beispiel jemand aus dem Forum ist, den ich nicht kenne, der aber durchaus ein tolles Bild von mir gezaubert hat (wie Thomas von den beiden am Zug), kann ja nach einem netten Gespräch immer noch abgesprochen werden, ob er das behalten darf. Dann will ich das aber natürlich auch sehen und haben! Gruß Andreas |
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Meinst Du die Schlümpfe (privater Sicherheitsdienst)? Oder die Bundespolizei, die an Bahnhöfen zuständig ist? Und jetzt mal wirklich: Gib Dir doch wenigstens ein bisschen Mühe beim schreiben, wenn Dir hier schon soviele sagen, dass es störend ist. Und gerne verweise ich auf die Forumsregeln diesbezüglich: Was muss ich sonst noch beachten? Verzichte sowohl in Deinem Beitrag als auch vor allem in der Überschrift auf fortlaufende GROSSBUCHSTABEN, durchgängige Kleinschreibung sowie auf sonstige Eyecatcher wie mehrere Ausrufe- oder Fragezeichen sowie sonstiges Zeichengemüse. |
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Der wird es nicht mehr lernen, dafür scheint Ihm einiges zu fehlen. Für mich sind solche Menschen nicht nur ignorant, sondern einfach nur Dumm!:evil: Und das ist noch die Abgemilderte Form dessen was ich eigentlich schreiben wollte. |
ja ich meine diese Bahnsicherheitsdienst Menschen.
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Im Kunsturhebergesetz...
Aber es gibt ja auch das konkludente Handeln. Wenn jemand bemerkt, dass er fotografiert wird und dem nicht widerspricht, ist dies quasi wie eine stillschweigende Zustimmung zu werten (die auch noch widerrufen werden könnte). |
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Das Gesetz ist ja auch über 100 Jahre alt... Da steht "Bildnisse". Was könnte das wohl sein?!
Edit: Wobei Du natürlich nicht Unrecht hast. Über die Herstellung steht in den §§22-24 nichts, aber im §37 wieder wird auch von widerrechtlich hergestellten Exemplaren gesprochen. Außerdem ist das Ablichten einer Person ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Grundgesetz). |
Schau mal hier Torsten...
http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy Man kann es wohl erst mal "versuchen", aber sobald der Fotografierte seinen Unmut kundtut musst du aufhören/Bilder löschen... Grüße |
Also ich hab mir das nochmal durchgelesen, und lese daraus, das es umd VERÖFFENDLICHEN geht.
hab nirgends gelesen, das das eigendliche bilder machen strafbar wäre ..... nur in diesem einen zusatz, das es das eben nicht ist?! *confused* |
Wohl nicht strafbar, aber wenn der Beamte oder sonst wer dann zu dir kommt, und darum bittet es zu unterlassen, sollte man das tun. So verstehe ich das jedenfalls.
Grüße |
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Die Frage, ob man Personen ohne ihre Einwilligung überhaupt fotografieren darf, ist nicht in einem Spezialgesetz geregelt, sondern bestimmt sich nach dem jeder Person zustehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die Rechtsprechung hat für das Fotografieren von Personen den Grundsatz aufgestellt, daß grundsätzlich nicht bei jeder Aufnahme einer Person deren Einwilligung nötig ist. Allerdings hat der Fotograf es zu respektieren, wenn eine Person nicht fotografiert werden will. Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt. (Zitiert von http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy) -> Übrigens sehr interessant und gut verständlich geschrieben. |
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Im Moment interessiert mich nur aus ob jemand mir was kann, wenn ich ihn mal im vorbeigehen auf der straße knipse ^^ Das ist seltsam das man das niergends KLAR nachlesen kann. Veröffendlichen ist klar ..... da heisst es nein. interessanterweise steht da aber auch, das wenn ein verdacht auf veröffendlichung bestelt, zb weil der schonmal ein bild veröffendlicht hat von der person, das man auf sofortige vernichtung bestehen kann. @Eyebecks Genau sowas hab ich gesucht ! Leider ist diese quelle wieder so, das ICH ihr nicht 100% vertrauen kann, weils eben kein gesetzestext ist, und schon ausgelegt wurde. Langsam glaub ich aber auch das es da nix eindeutig geregelt gibt :( |
Verstehe ich nicht...
Ist doch egal wo du fotografierst... wenn jemand daraufhin sagt, nö, ich will nicht, musst du es lassen. Gruß |
Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten. Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?
Gruß, Wolfgang |
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