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14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
Hallo,
mal eine ganz allgemeine Frage (ich weiß, daß Ihr euch auch damit auskennt... ;) ) : Das 14-tägiges Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz (oder so ähnlich) betrifft das alle Versandgeschäfte oder nur Internetshops, ebay etc. ? Habe hier die Aussage von einem Fotoversand, daß bei telefonischer/E-Mail/Fax-Bestellung das 14-tägige Rückgaberecht nicht gewährt wird. Kommt mir irgendwie nicht ganz korrekt vor, oder? :roll: Gruß Tom |
Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
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Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens nicht mehr. Die entsprechenden Bestimmungen sind mittlerweile Teil des BGB. Näheres dazu findest Du hier. Laut § 312b (Fernabsatzverträge), § 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) und § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) gilt das zweiwöchige Rückgeberecht natürlich auch bei telefonischer/E-Mail/Fax-Bestellung! Auszug aus § 312b: Zitat:
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Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
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Naja, warum sollte das nicht stimmen? Ist halt nur die Frage, wie man es dem Verkäufer beweisen kann, dass er es nicht ordnungsgemäß erläutert hat.
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Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
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Abgesehen davon würde ich bei einer Firma, die sich um irgendwelche gesetzlich festgelegten Pflichten zu drücken versucht, sowieso einen großen Bogen machen. |
Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
Zitat:
Ihr seid euch sicher, daß ich bei beliebiger Art der Auftragserteilung beim Kauf über einen Versandhändler das 14-tägige Rückgaberecht habe (ich meine damit, daß ich auch mein Geld in dem Fall zurück bekommen würde)? Gruß Tom |
Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
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Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
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Gruß, Bernd P.S.: Falls Du bestellen und bei einer eventuellen Rückgabe Probleme bekommen solltest, weise ich jegliche Schuld daran von mir! Für rechtsverbindliche Auskünfte musst Du halt schon zu einem Anwalt gehen. |
Re: 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
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Vielen Dank für Eure Infos. :top:
Werde das vor Bestellung berücksichtigen und den Händler darauf ansprechen. Gruß Tom |
Ich hätte auch mal ne Frage dazu:
Wenn ich einen Artikel geliefert bekomme und diesen wegen Defekts zurückschicken muss und erst jetzt wieder den neuen Artikel bekomme, läuft dann diese 14-Tage-Frist neu an oder ist sie, wie in meinem Fall, schon abgelaufen, weil der Vorgang länger als 14 Tage gedauert hat? |
Genau das habe ich mich vor kurzem auch gefragt!
Vom Sinn der Sache her, solltest Du 14 Tage Zeit zur Ansicht haben, also sollte diese Frist eigentlich unterbrochen werden, solange der Artikel auf der Reise ist... Im Extremfall muß das wohl erst ausgeurteilt werden. Ich hatte mir das Cosina-Makro bestellt und der Achromat fehlte. Walser liefert nicht nach, sondern möchte das Teil komplett zurück. (Zurückbekommen habe ich trotzdem genau "meines" wieder, diesmal mit Achromat). Ich glaube aber nicht, daß ich bei Walser Probleme bekommen hätte, hätte ich es zurückgeben wollen. Dort ist man äußerst unkompliziert, freundlich und kulant, so war z.B. einen Tag nach meinem Anruf dort, die Retourmarke in der Post! :top: |
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