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Anthem 08.12.2014 16:58

Rechtsstreit wegen Streetfotografie
 
Ich habe die Sendung nicht gesehen, fand den Artikel aber interessant. Das da ein wegweisendes Urteil bei rauskommt, glaube ich allerdings nicht.

Diese Aussage bzw. Formulierung fand ich seht gut. Zitat: "...Oder ob dieser öffentliche Raum atomisiert wird - in Millionen kleine Privatsphären. Das wäre dann die Entfesselung einer allmächtigen Privat-Zensur, die solche Ausstellungen und eine Kunstgattung unmöglich machten." (Sebastian Graalfs)

http://www.daserste.de/information/w...22014-102.html

Gruss
Michael

KSO 08.12.2014 17:44

Das Problem ist die Digitalisierung dieser Kunstform.
Es ist halt nun mal so, dass diese Bilder nicht mehr diesen geringen Verbreitungskreis haben wie früher und man (Die Gesellschaft) muss sich langsam mal Gedanken machen wie man dem Rechnung tragen kann/soll/muss.
So zu tun als sei alles so wie in den 80ziger kann es nicht sein, aber muss es gleich eine allmächtige Privat-Zensur sein?

Wenn ich ehrlich bin, weiß ich dazu derzeit keine befriedingende Antwort und bin ständig zwischen dem einen und dem anderen Standpunkt hin und her gerissen......

Oldy 08.12.2014 18:02

Der Fotograf hat gewartet, bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert.

Was habe ich hier nun nicht verstanden? Für mich ist hier eine Grenze weit überschritten.

jqsch 08.12.2014 18:12

Es ist traurig. Da geht eine Kunstgattung vor die Hunde und parallel wird Google Glass vielleicht EU oder bundesweit genehmigt.

Heute feiern wir die großen Streetfotografen der Welt noch und morgen wird es keine mehr davon geben,

Ellersiek 08.12.2014 18:14

Muss ja ein kritischer Beitrag gewesen sein: Er ist nicht in der Mediathek vorhanden.

Auf jeden Fall kein einfaches Thema.
Sicher sollte man die Rechte des Einzelnen schützen, aber wenn man bedenkt, dass einem schon das Filmen mit der Action verboten werden soll (und bei einem Unfall eine solche Aufnahme nicht einmal als Beweis vor Gericht zulässig ist), dann frage ich mich schon, wo dass noch hinführen soll.

Gruß
Ralf

amateur 08.12.2014 18:19

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1653550)
Was habe ich hier nun nicht verstanden? Für mich ist hier eine Grenze weit überschritten.

Welche Grenze genau? Wir reden hier über den öffentlichen Raum und über eine Verwendung in einem Kunstprojekt.

Ich finde interessant, dass die Rechtsprechung hier immer engere Grenzen zieht, währenddessen der eigentliche Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff durch Staat und großen Konzernen völlig ausgehöhlt wird. Fast wie eine gezielte Ablenkungsstrategie.

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1653554)
Sicher sollte man die Rechte des Einzelnen schützen, aber wenn man bedenkt, dass einem schon das Filmen mit der Action verboten werden soll (und bei einem Unfall eine solche Aufnahme nicht einmal als Beweis vor Gericht zulässig ist), dann frage ich mich schon, wo dass noch hinführen soll.

Während genau die Nutzung von Dashboardkameras oder Überwachungskameras in Straßenbahnen durch den Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen untersagt wurde, arbeit er gleichzeitig an einem Projekt mit, welches Streckengeschwindigkeitskontrollen durch die Aufnahme aller Fahrzeuge inkl. Nummernschilderfassung am Anfang und Ende von Strecken implementiert. Von staatlicher Seite natürlich.

Stephan

juergendiener 08.12.2014 18:19

Die Streetfotografie sieht dann wohl in Zukunft so aus:


Bild in der Galerie

juergendiener 08.12.2014 18:19

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1653558)
Welche Grenze genau? Wir reden hier über den öffentlichen Raum und über eine Verwendung in einem Kunstprojekt.

Ich finde interessant, dass die Rechtsprechung hier immer engere Grenzen zieht, währenddessen der eigentliche Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff durch Staat und großen Konzernen völlig ausgehöhlt wird. Fast wie eine gezielte Ablenkungsstrategie.

Stephan

:top:

Ich wurde schon häufiger in öffentlichen Gebäuden gebeten, meine SLR bitte weg zu packen, da hier fotografieren nicht erlaubt sei.

Und das während um mich herum wohl gerade 100 Handyfotos gemacht wurden.

leonsecure 08.12.2014 18:24

Kunst kann auch nicht über allem anderem stehen. Schade um viele schöne Bilder die man nicht mehr ansehen könnte, aber ich würde auch nicht wollen, dass Fotos von mir in irgendwelchen Ausstellungshallen hängen.

amateur 08.12.2014 18:43

Zitat:

Zitat von leonsecure (Beitrag 1653562)
aber ich würde auch nicht wollen, dass Fotos von mir in irgendwelchen Ausstellungshallen hängen.

Ganz offene Frage: Warum nicht?

Stephan

fornie 08.12.2014 18:47

Ein wirklich schwieriges Thema.
Einerseits wird auf die Datensammler (Google etc.) zurecht geschimpft, andererseits erwartet man das ein Fotograf auf der Straße auf dich zukommen darf um eine Großaufnahme von dir zu machen, weil das Kunst sei.
Viel persönlicher geht es nun wirklich nicht mehr. Wenn derjenige das nicht will, ist auch meiner Meinung nach die Grenze deutlich überschritten.

Stefan79gn 08.12.2014 18:47

War es nicht so, so hatte ich das Thema im Kopf, das wenn man Streetfotografie betreibt und die Leute nicht direkt abgelichtet werden es ok ist. Ich meine Wenn jemand speziell abgelichtet wird so das der Fokus auf die Person liegt, muss der ihr einverständniss vorliegen. Oder sehe ich das falsch?

fornie 08.12.2014 18:56

Ich glaube, so ist es.

Oldy 08.12.2014 19:03

Das meinte ich mit der Grenze. Hier wurde gezielt und bewusst nur diese Dame fotografiert. Es wurde sogar noch gewartet, bis sie ganz nah ran war.
Das ist für mich keine Streetfotografie mehr und mit der Kunstfreiheit kann man nicht alles entschuldigen.

Der Mann hat der Streetfotografie keinen Gefallen getan.

Stefan79gn 08.12.2014 19:06

Das sehe ich genauso. Es gibt nunmal Grenzen und die sollten auch nicht überschritten werden. Zur Not muss man die Person fragen und hoffen das sie/er ihr ok gibt.

screwdriver 08.12.2014 19:09

Zitat:

Zitat von fornie (Beitrag 1653589)
Ich glaube, so ist es.


Oh, oh.....
Das "Recht am eigenen Bild" geht deutlich weiter und betrifft jedes Bild, auf dem man "wiedererkennbar" ist. Auch wenn es nur an einer besonderen Kleidung ist.
Dazu gibt es genügend einschlägige Texte im Internet.

Wer das als Street- Fotograf nicht weiss, hat eben ggf. schlechte Karten.
Und ein so dreistes Vorgehen, wie im dargestellten Fall, provoziert doch geradezu Gegenmassnahmen.

Stefan79gn 08.12.2014 19:14

Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild? Dann darf ich in Zukunft ja niemehr Foten wo Leute drauf sind? Es sei denn man erkennt nix von ihnen was teilweise eine Nachbearbeitung nach sich zieht.

Oldy 08.12.2014 19:16

Zitat:

Zitat von Stefan79gn (Beitrag 1653606)
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild? Dann darf ich in Zukunft ja niemehr Foten wo Leute drauf sind? Es sei denn man erkennt nix von ihnen was teilweise eine Nachbearbeitung nach sich zieht.

Nein, dass meinte screwdriver nicht.

come_paglia 08.12.2014 19:16

Ich sehe es wie Oldy: Kunst hin oder her - ich würde auch nicht wollen, ungefragt als Großaufnahme in einer Ausstellung zur Schau gestellt zu werden. Mein Protest wäre dem Fotografen 100%ig sicher!

VG, Hella

Stefan79gn 08.12.2014 19:18

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1653609)
Nein, dass meinte screwdriver nicht.

Dann habe ich es falsch verstanden. Aber ich merke schon das Fotografieren in Zukunft teilweise komplizierter wird:-(

CB450 08.12.2014 19:21

In diesem speziellen Fall geht es wohl darum, ob die Kunstfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht steht.
Ich bin sehr gespannt wie das ausgeht.

Persönlich finde ich es auch nicht schön ungefragt fotografiert und auch noch veröffentlicht zu werden.
Auf der anderen Seite sehe ich mir diese Streetfotografien sehr gerne an. :D
Ich möchte das nicht entscheiden müssen.

VG,
Peter

About Schmidt 08.12.2014 19:21

Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
Zitat:

bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. ;)

Bild in der Galerie

Und nun:roll:
Gruß Wolfgang

screwdriver 08.12.2014 19:23

Zitat:

Zitat von Stefan79gn (Beitrag 1653606)
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild?

Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.

Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.

kilosierra 08.12.2014 19:27

Komisch, hier in Frankreich scheint es sowas wie eine "angenommene Zustimmung" zu geben. Wenn die Person deutlich in die Kamera guckt und nicht so aussieht, als hätte sie was dagegen, dann kann das als künstlerisches Foto durchgehen. Eher nicht bei Fotos für Werbung.
Besser ist es aber immer, die Person nachher anzusprechen und unterschreiben zu lassen.

Oder man fotografiert keine Menschen mehr.
Das heisst, fotografieren darf man ja, nur nicht veröffentlichen. Wenn das Bild dann in 100 Jahren im Museum landet, kräht kein Hahn mehr danach. :lol:

screwdriver 08.12.2014 19:28

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1653615)
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
'bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. ;)'

Wenn die sich auf dem Bild wiedererkennt oder sogar jmd anders die da erkennt: A-Karte.
Ich sehe aber eine realistische Chance, dass dies kaum passieren wird.;)

jqsch 08.12.2014 19:49

In Amerika ist die Freiheit der Kunst ein höherrangiges Gut als das Recht am eigenen Bild. Daher dürfen die Bilder dort veröffentlicht und m.E. auch vermarktet werden.

Ausnahmen: Polizisten und Sicherheitsbeamte im Ausüben ihrer Tätigkeit

juergendiener 08.12.2014 19:51

Zitat:

Zitat von screwdriver (Beitrag 1653617)
Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.

Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.

Es ist ja noch schlimmer. Du darfst ohne Zustimmung nicht fotografieren.
Das bedeutet: fotografieren und danach fragen, ob das OK war, ist im Prinzip schon nicht gestattet.

embe 08.12.2014 20:58

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1653615)
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
...

Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof! :D

Aber ich denke bei diesem Bild würde es die Person schwer haben, darzulegen, dass tatsächlich sie da abgebildet ist, oder?
Von daher wohl nix 'falschgemacht'. Geht auch ein wenig in Richtung von einer von chefboss Fragen im Rechstfragensammelthread (Fotograf Deutscher, Ort Schweiz, Motiv ?, veröffentlicht im SUF - welches (nationale?) Recht gilt).

KSO 08.12.2014 21:27

Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Die Person wird zu einem Objekt, für ein toll komponiertes Bild degradiert und nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.

@jqsch: Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Wenn ja, wäre das ja die Rettung für das Genre Street. ;)

Neonsquare 08.12.2014 21:29

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 1653666)
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....

Naja - mit dem Willen der Person würde sich die Frage eher gar nicht stellen oder? ;)

screwdriver 08.12.2014 21:32

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 1653666)
...nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.

Tolles Oximoron :crazy: :top:

Zitat:

Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Ja.

About Schmidt 09.12.2014 07:18

Zitat:

Zitat von embe (Beitrag 1653652)
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof! :D

:top:
Und ich kenne sogar den Typ, der neben mir als Schatten zu sehen ist. :crazy:

Ich denke, so eng brauchen wir das nicht zu sehen. Wenn man ein Bild in die Ausstellung bringen, Werbung machen oder damit Geld verdienen will, dann sieht das schon anders aus. Natürlich ist das immer eine Einschränkung der Kunst.
In letzter Zeit habe ich mich sehr mit Gottfried Helnwein beschäftigt, den viele vermutlich nur von Plattencovern (Skorpions, Ramstein) kennen. Helnwein malt Fotorealistisch, was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen?

Gruß Wolfgang

Ellersiek 09.12.2014 08:35

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1653778)
... was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen

Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf

fremdverwalteter 09.12.2014 09:36

Moin,

dunkel in Erinnerung habe ich noch einen Workshop vom Alpha-Festival 2011. Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit. Für mein Verständnis bedeutet dies: Wenn ich eine Straßenszene fotografiere und darauf sind Menschen zu erkennen, allerdings nicht als Hauptmotiv, dann ist dies ein Foto, welches ich machen (sowieso!), aber auch veröffentlichen darf. Die Personen sind dann als Beiwerk zu betrachten, die eigentliche Straßenszene z.B. mit einer Ampel oder einem Zebrastreifen oder was weiß ich ist das Hauptmotiv. Es kommt für mein Verständnis darauf an, wie die gesamte Bildkomposition wirkt, wirkt sie nur wegen der erkennbaren Person, dann ist das sicher problematisch.

Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Straßenecke mit einem Café fotografierte, also sehr weitwinklig. Natürlich saßen vor dem Café Leute. Ein Mann kam auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich ihn nicht fotografieren dürfe. Ich antwortete ihm: Erstens ist das falsch, ich darf auf der Straße im öffentlichen Raum alles fotografieren, und zweitens "Sie sind nur Beiwerk!". (Letzteres sagte ich nur zu ihm, weil er relativ aggressiv war, ansonsten wäre das mir unhöflich gewesen.) Ich erklärte ihm dann noch, dass mich die Straßenecke und nicht er interessiere und er gern aus dem Bild gehen könnte. Das glättete die Wogen und er ging wieder zu seinem Kaffee.

Um auf das Eingangsposting und das betreffende Bild zurückzukommen. Leider kennen wir das Foto ja nicht, dann könnten wir darüber noch detaillierter diskutieren, aber so wie es beschrieben wurde, klingt es ja fast nach einem Porträt in Bewegung. Auf jeden Fall scheint diese Frau das Hauptmiotiv zu sein, und das ist sicher problematisch, wenn es veröffentlicht werden soll.

Gruß Dirk

juergendiener 09.12.2014 10:07

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1653787)
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf

Wird es nicht meiner Meinung nicht. Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt. Eine nachträgliche Einwilligung ist nicht statthaft.
Wenn also die Grundlage für die Verfremdung das gemachte Foto ohne Einwilligung ist, dann wäre das "Kunstwerk" nicht entstanden. Eine Unterlassungsklage hätte wohl Erfolg.

Etwas anderes ist es, "aus dem Kopf" zu malen. Da müsste die Person nachweisen, dass sie auf dem Gemälde gemeint ist. Das sehe ich durch künstlerische Freiheit geschützt.

Ellersiek 09.12.2014 10:13

Zitat:

Zitat von juergendiener (Beitrag 1653813)
...Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt...

Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht. Wäre ja auch sehr mühsam, im öffentlichen Raum erst von jeden, der auf der Aufnahme womöglich mehr als Beiwerk ist, die Genehmigung einzuholen.

Persönlichkeitsrecht hin- oder her: Man kann es auch übertreiben. Demnächst wird auch das Zuhören verboten.

Gruß
Ralf

Ellersiek 09.12.2014 11:07

Ich hatte in Berlin mal folgende Aufnahme gemacht:

Bild in der Galerie
Leider habe ich mich damals nicht getraut, den Passanten anzusprechen. So konnte ich dieses Bild nicht weiter verwerten. Habe mich geärgert und für die Zukunft gelernt.

Das Original ist somit für mich unbrauchbar - diese bearbeitete Version würde ich da schon etwas anders einstufen.

Es ist und bleibt eine Grauzone. Wenn die Gerichte dazu übergehen, die Persönlichkeitsrechte höher zu stellen, dann wird es, zu mindestens in Deutschland, immer schwieriger Streetaufnahmen zu machen.

Gruß
Ralf

Kopernikus1966 09.12.2014 17:40

*Ich* sehe das halt relativ einfach:

Wenn jemand in meine *Privatsphäre* eindringt, sollte das ethisch und auch strafrechtlich *zumindest* mit Körperverletzung gleichgesetzt werden.
Anders gesagt: Privatsphäre schlägt Kunst!

In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können. Wie man´s halt früher auch gemacht hat: "Benimm dich, wenn fremde Leute zuschauen!"
Hier: Künstlerische Freiheit schlägt *sowieso* nicht vorhandene Privatsphäre!

kilosierra 09.12.2014 18:27

Hi Kopernikus

Da bin ich völlig einverstanden.
Privatsphäre im öffentlichen Raum ist für mich ein Widerspruch.
Erst fragen und dann fotografieren geht gar nicht, dann ist nichts mehr echt.

Kerstin

KSO 09.12.2014 18:28

@Kopernikus: Gehört jetzt ein Portrait von Dir, aufgenommen auf einer öffentlichen Strasse, zur Privatsphäre oder zur Öffentlichkeit?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:30 Uhr.