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eblenafets 19.11.2012 11:24

Benutzernamen ändern möglich?
 
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern?
Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.

dey 19.11.2012 11:29

Zitat:

Zitat von elbedesign (Beitrag 1386529)
und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.

warum?

bydey

eblenafets 19.11.2012 11:32

Ich möchte einfach meinen Namen ändern da dieser nicht mehr passend ist.

MarieS. 19.11.2012 11:34

Zitat:

Zitat von elbedesign (Beitrag 1386529)
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern?
Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.

In begründeten Ausnahmefällen können die Moderatoren einen Benutzernamen ändern. Dafür muss es aber gute Gründe geben (Gefällt mir nicht mehr, oder hab nen besseren gefunden sind keine guten Gründe ;)). Der Nutzer selbst kann das nicht. Du solltest also das Userteam anschreiben und deine Gründe schildern.

Den zweiten Account solltest du nicht anlegen, dass ist nämlich nach den Forenregeln nicht erlaubt und wird mit Sperre geahndet.

RainerV 19.11.2012 11:36

Zitat:

Zitat von elbedesign (Beitrag 1386529)
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern?
Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht.

Wieso liest eigentlich niemand die Forenregeln? http://www.sonyuserforum.de/forum/mi...?do=cfrules#a4

Der Wechsel des Benutzernamens ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Und ein Zweitaccount ist nicht zulässig.

Rainer

Edit: Marie war mal wieder schneller.

dey 19.11.2012 11:39

Zitat:

Zitat von elbedesign (Beitrag 1386532)
Ich möchte einfach meinen Namen ändern da dieser nicht mehr passend ist.

du hast meine Frage, bzw. mein quote nicht gut studiert.
Warum ist es bei 42 Beiträgen und 3 Bildern ein zu großer Aufwand den Account zu löschen und dann einen neuen anzulegen?

bydey

RainerV 19.11.2012 11:42

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1386536)
...
Warum ist es bei 42 Beiträgen und 3 Bildern ein zu großer Aufwand den Account zu löschen und dann einen neuen anzulegen?
...

Bitte stifte niemanden an, etwas zu machen, was schlicht nicht zulässig ist.

Diese beiden Regeln haben durchaus ihren Grund. Wer wirklich einen guten Grund zur Änderung seines Namens hat, kann mit uns darüber reden. Gute Gründe für einen "Zweitaccount" gibt es nicht, auch der Versuch der Umgehung einer anderen Regel ist kein guter Grund.

Rainer

eblenafets 19.11.2012 11:58

Zitat:

Bitte stifte niemanden an, etwas zu machen, was schlicht nicht zulässig ist.
Also laut Forenregeln dürfen nur keine zwei Accounts zeitgleich existieren.
Wenn ich also es vor hätte, was aber nicht der Fall ist, kann ich meinen aktuellen Account löschen/auflösen und einen neuen anlegen.


Zitat:

Gute Gründe für einen "Zweitaccount" gibt es nicht,
Es war nie die Rede von zwei zeitgleichen Accounts. Wäre ja auch Blödsinn!



Begründung für den Namenswechsel:
Der Name "elbedesign" wurde geschützt. Habe dazu ein Schreiben erhalten das ich dies nicht in Verbindung mit Design oder Fotos verwenden dürfe.
Und um jeglichen Streit aus dem Weg zu gehen wäre eine Änderung angebracht.


Zitat:

Dein Benutzername darf nicht die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber- und Markenrechte), zu Verwechslungen mit anderen Personen führen oder verletzenden Charakter haben.
Damals war dies nicht ersichtlich.

RainerV 19.11.2012 12:30

Lasse uns bitte nicht spitzfindig werden:
Zitat:

Es ist nicht gestattet, sich mit mehr als einem Account im Forum zu registrieren.
Da steht nichts von gleichzeitig.

Aber Du wolltest ja eh keinen Zweitaccount anlegen, und damit brauchen wir uns da auch nicht "streiten".

Rechtliche Gründe sind natürlich stichhaltige Gründe, kein Zweifel. Ich werde Deine Begründung intern zur Kenntnis bringen. Wir sollten das Weitere aber per PN diskutieren, das ist kein Thema für die Öffentlichkeit.

Du hörst dann von uns.
Rainer

dey 19.11.2012 12:38

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 1386537)
Bitte stifte niemanden an, etwas zu machen, was schlicht nicht zulässig ist.

Es war mir nicht klar, dass man seinen Account nicht selbst löschen:

Zitat:

Du hast keinen Anspruch auf Löschung Deines Accounts und Deiner Beiträge.
Sorry

bydey

RainerV 19.11.2012 12:41

Schon in Ordnung.

Rainer

roseblood11 10.07.2018 01:24

Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.

kayf 10.07.2018 01:26

Zitat:

Zitat von roseblood11 (Beitrag 2006700)
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.



Du hast schon gesehen, wann die Beiträge sind?

roseblood11 10.07.2018 01:30

Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?

usch 10.07.2018 04:04

Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.

Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden.

In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;)

eac 10.07.2018 07:36

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2006704)
In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;)

Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.

Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung).

Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht.

guenter_w 10.07.2018 10:59

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 2006707)
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.

Und genau das kann und darf man nicht! Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG! Das gilt analog zu den Passbildern aus dem Fotoautomaten...

HikerandBiker 10.07.2018 11:06

Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt

Conny1 10.07.2018 11:23

Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht
Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht
Sowas gibt es heute nicht mehr
Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;)

fhaferkamp 10.07.2018 11:50

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2006747)
Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG!

Eben nicht zwingend. Nur wenn eine eigene geistige Schöpfung mit einer gewissen "Schöpfungshöhe" nachzuweisen ist, gilt ein Text als Werk im Sinne des UrhG. Das wurde von Gerichten für Forenbeiträge auch schon verneint, weil der Urheber eben diese Schöpfungshöhe nicht genügend darlegen konnte. Das Amtsgericht Ratingen (Az. 8 C 4 86/10) hat z. B. entschieden, dass ein Nutzer nicht verlangen kann, dass alle seine Texte gelöscht werden.

Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)

Dana 10.07.2018 12:22

Zitat:

Zitat von Conny1 (Beitrag 2006750)
Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht
Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht
Sowas gibt es heute nicht mehr
Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;)

Jetzt hast du Kunst erschaffen. :shock:

Unlöschbar...ohmann...
Obwohl...klingt nach nem üblen Plagiat. :mrgreen:

eac 10.07.2018 12:22

@guenter_w: Wenn das so wäre, dann wäre dein Zitat eine Urheberrechtsverletzung, weil du ohne mein ausdrückliches Einverständnis mein "Werk" genommen und sogar noch verändert hast. :crazy:

Dat Ei 10.07.2018 13:28

Moin, moin,

wer ist denn der Urheber bei den Bildern aus dem Fotoautomaten? Sicherlich nicht der Abgelichtete, denn der hat die Bilder nicht erschaffen. Ist der Betreiber des Fotoautomaten dann der Urheber? So oder so hat der Abgelichtete die Rechte am eigenen Bild, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Mal abgesehen davon, dass die schöpferische Höhe von Postings anzuzweifeln ist, bleibt der Schreiberling der Urheber des Textes. Dieses Urheberrecht ist nicht veräußer- oder übertragbar. Was der Urheber übergeben, einräumen oder auch veräußern kann, ist ein Nutzungsrecht, das eingeschränkt oder auch vollkommen exklusiv sein kann. Dieses zeitlich unbefristete Nutzungsrecht lässt sich üblicherweise ein Forenbetreiber von seinen Nutzern im Rahmen des Beitritts und des Akzeptierens der Forenregeln einräumen. Damit ist auch dem Löschanspruch des Urhebers ein Riegel vorgeschoben, um Threads nicht zu Fragmenten verkommen zu lassen.


Dat Ei

*thomasD* 10.07.2018 13:56

Da kann man an dieser Stelle nur mal wieder den Forenbetreibern und Mods danken dass sie sich damit ehrenamtlich auseiandersetzen :top:

Conny1 10.07.2018 14:47

Zitat:

Zitat von *thomasD* (Beitrag 2006778)
Da kann man an dieser Stelle nur mal wieder den Forenbetreibern und Mods danken dass sie sich damit ehrenamtlich aus ei andersetzen :top:

Da ist dir, vermutlich weil du dich gedanklich noch mit deinem Vorposter beschäftigt hast,
ein lapsus linguae unterlaufen. :mrgreen:

Conny1 10.07.2018 14:56

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 2006760)
Jetzt hast du Kunst erschaffen. :shock:

Unlöschbar...ohmann...
Obwohl...klingt nach nem üblen Plagiat. :mrgreen:

WB-Joe und die Erben von Lonzo haben mich autorisiert. ;)

guenter_w 10.07.2018 16:35

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2006773)
Moin, moin,

wer ist denn der Urheber bei den Bildern aus dem Fotoautomaten? Sicherlich nicht der Abgelichtete, denn der hat die Bilder nicht erschaffen. Ist der Betreiber des Fotoautomaten dann der Urheber? So oder so hat der Abgelichtete die Rechte am eigenen Bild, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

UnterschiedUrhberrecht -Lichtbild:

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?...-Luftaufnahmen

Dat Ei 10.07.2018 16:48

Und wer ist die handelnde Person bei einem Fotoautomaten? Wer ist es, wenn zwei in der Kabine sind? Und wenn wir den Automaten durch "Mr. Minit" austauschen, ist nicht er dann der Urheber?


Dat Ei

XG1 10.07.2018 16:56

Der berühmte Affe war es final jedenfalls nicht...


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