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Benutzernamen ändern möglich?
Hallo,
kann man eigentlich irgendwie seinen Benutzernamen ändern? Habe keine Funktion gefunden und einen neuen Account anlegen möchte ich nicht. |
Zitat:
bydey |
Ich möchte einfach meinen Namen ändern da dieser nicht mehr passend ist.
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Zitat:
Den zweiten Account solltest du nicht anlegen, dass ist nämlich nach den Forenregeln nicht erlaubt und wird mit Sperre geahndet. |
Zitat:
Der Wechsel des Benutzernamens ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Und ein Zweitaccount ist nicht zulässig. Rainer Edit: Marie war mal wieder schneller. |
Zitat:
Warum ist es bei 42 Beiträgen und 3 Bildern ein zu großer Aufwand den Account zu löschen und dann einen neuen anzulegen? bydey |
Zitat:
Diese beiden Regeln haben durchaus ihren Grund. Wer wirklich einen guten Grund zur Änderung seines Namens hat, kann mit uns darüber reden. Gute Gründe für einen "Zweitaccount" gibt es nicht, auch der Versuch der Umgehung einer anderen Regel ist kein guter Grund. Rainer |
Zitat:
Wenn ich also es vor hätte, was aber nicht der Fall ist, kann ich meinen aktuellen Account löschen/auflösen und einen neuen anlegen. Zitat:
Begründung für den Namenswechsel: Der Name "elbedesign" wurde geschützt. Habe dazu ein Schreiben erhalten das ich dies nicht in Verbindung mit Design oder Fotos verwenden dürfe. Und um jeglichen Streit aus dem Weg zu gehen wäre eine Änderung angebracht. Zitat:
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Lasse uns bitte nicht spitzfindig werden:
Zitat:
Aber Du wolltest ja eh keinen Zweitaccount anlegen, und damit brauchen wir uns da auch nicht "streiten". Rechtliche Gründe sind natürlich stichhaltige Gründe, kein Zweifel. Ich werde Deine Begründung intern zur Kenntnis bringen. Wir sollten das Weitere aber per PN diskutieren, das ist kein Thema für die Öffentlichkeit. Du hörst dann von uns. Rainer |
Zitat:
Zitat:
bydey |
Schon in Ordnung.
Rainer |
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.
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Zitat:
Du hast schon gesehen, wann die Beiträge sind? |
Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?
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Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.
Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden. In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;) |
Zitat:
Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung). Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht. |
Zitat:
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Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt
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Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht Sowas gibt es heute nicht mehr Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;) |
Zitat:
Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht) |
Zitat:
Unlöschbar...ohmann... Obwohl...klingt nach nem üblen Plagiat. :mrgreen: |
@guenter_w: Wenn das so wäre, dann wäre dein Zitat eine Urheberrechtsverletzung, weil du ohne mein ausdrückliches Einverständnis mein "Werk" genommen und sogar noch verändert hast. :crazy:
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Moin, moin,
wer ist denn der Urheber bei den Bildern aus dem Fotoautomaten? Sicherlich nicht der Abgelichtete, denn der hat die Bilder nicht erschaffen. Ist der Betreiber des Fotoautomaten dann der Urheber? So oder so hat der Abgelichtete die Rechte am eigenen Bild, aber das ist eine ganz andere Geschichte. Mal abgesehen davon, dass die schöpferische Höhe von Postings anzuzweifeln ist, bleibt der Schreiberling der Urheber des Textes. Dieses Urheberrecht ist nicht veräußer- oder übertragbar. Was der Urheber übergeben, einräumen oder auch veräußern kann, ist ein Nutzungsrecht, das eingeschränkt oder auch vollkommen exklusiv sein kann. Dieses zeitlich unbefristete Nutzungsrecht lässt sich üblicherweise ein Forenbetreiber von seinen Nutzern im Rahmen des Beitritts und des Akzeptierens der Forenregeln einräumen. Damit ist auch dem Löschanspruch des Urhebers ein Riegel vorgeschoben, um Threads nicht zu Fragmenten verkommen zu lassen. Dat Ei |
Da kann man an dieser Stelle nur mal wieder den Forenbetreibern und Mods danken dass sie sich damit ehrenamtlich auseiandersetzen :top:
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Zitat:
ein lapsus linguae unterlaufen. :mrgreen: |
Zitat:
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Zitat:
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?...-Luftaufnahmen |
Und wer ist die handelnde Person bei einem Fotoautomaten? Wer ist es, wenn zwei in der Kabine sind? Und wenn wir den Automaten durch "Mr. Minit" austauschen, ist nicht er dann der Urheber?
Dat Ei |
Der berühmte Affe war es final jedenfalls nicht...
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