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Zitat:
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Der kann in aller Regel mündlich geschlossen werden. Es gilt dann das BGB. Wenn ich als Gewerbetreibender aber was anderes will, dann muss ich das zum Vertragsbestandteil machen. Das sind dann AGB. Damit die gegenüber einem Verbraucher Wirksamkeit entfalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen u.a. transparent sein, dem Vertrag beigefügt, nicht zu benachteiligend, nicht überraschend.... Das Problem entseht dann, wenn der Vertrag regelmäßig nicht schriftlich geschlossen wird. Reinigungen sind so ein Fall. Da werden dei AGB dann sichtbar so ausgehängt, dass jeder, der es wissen will, sie mühelos lesen kann. An der Kasse und im Eingang in aller Regel. Wenn die da so augelegt sind und inhaltlich korrekt sind, dann gelten sie als vereinbart. ABG beziehen sich auf den Vertrag den die Parteien miteinander schließen. Eine Hausordnung ist etwas - völlig - anders. Sie stellt die Ausübung des Hausrechtes eines Gebäudeeigentümers dar. Die Frage, was hierin wirksam angeordnet werden kann und darf ist an völlig anderen Maßstäben orientiert. |
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich durch das Betreten eines Gebäudes einen Vertrag abschließe.
Im Grunde ist die Hausordnung doch irrelevant, da der, der das Hausrecht hat, sie aufstellt und sie auch jederzeit mündlich ändern oder im Einzelfall Ausnahmen machen kann. Man kann aus so einer Hausordnung m.E. nämlich keine Ansprüche ableiten, im Gegensatz zu Verträgen. Und am Ende kommt es nur darauf an, dass der Hausherr einem freundlich gesonnen ist ... Aber ich bin kein Rechtsexperte. PS: Warum erinnert mich das an die unsägliche Diskussion über die Forenregeln? :cool: |
Schreibweisen, Schreibstile und Umgangston
Hallo liebe Mitforenten!
Ich habe mich jetzt mal durch den ganzen Fred gewühlt, dabei ob des Schreibstils, der Inhalte und auch des Umgangstons nicht nur gewundert, ich musste auch noch meine Fußnägel, die sich heftigst geringelt hatten, zwischenzeitlich sortieren!:flop: Liebe Admins und Mods, wenn so einer wie der TO kommt, weist man ihm unter Löschung des Postings am besten gleich die Tür - auf dieses Niveau taucht man nicht ab! Die Frage des Fotorechts lässt sich durch sanftes Googeln relativ sicher und erschöpfend beantworten, das meiste davon klärt sich auch nach Durchlaufen einer angemessenen Kinderstube! Ich liebe dieses Forums wegen seiner Informationsfülle und des äußerst positiven Umgangstones, so soll das bitteschön auch über 2008 hinaus noch bleiben! |
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