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Edit: Zu Bahnhöfen gab's mal im anderen Thread (haste den mal gelesen?) einen Link: Zitat:
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:arrow: CLICK War es dieser? |
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Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung. Und komm mir dann nicht mit irgendwelchen Verordnungen, Satzungen oder alten Urteilen.... |
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§ 305 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. ------------------------------------------------------------------------------ (Meiner Meinung nach wichtige Pasage Fett hervorgehoben) Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines Privaten, aber öffendlich zugänglichen Ortes, eine konkludente Zustimmung erfolgt, sich an die Nutzungsbedingengen bzw die Hausordnung zu halten. Konkludent wird also ein Vertrag zwichen "Besitzer der Örtlichkeit" und Benutzer geschlossen. Es gibt nochmal einen Passus in dem steht, wie genau so ein Aushang aussehen muss (nicht zu kleine schriftart, darf hängen wo er will, usw ....). Dad find ich aber leider gerade nimmer .... wurde mir vorhin von meinem Kumpel aber auch vorgelesen. |
@Shooty:
Und was haben die AGB's nun mit der Hausordnung gemeinsam??? |
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ich meinte ein Privates Gelände, welches öffendlich zugänglich ist ;) |
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Nicht falsch verstehen! Mich interessiert das auch brennend und ich würde gern wissen ob Du mit Deiner Aussage Recht hast. Der Auszug den Du da präsentiert hast dreht sich aber eben leider nur um AGB's ... |
Also meiner meinung, und der des Jura Studenten (was nicht die Wahrheit sein muss) ist eben die, das konkludent ein Vertrag geschlossen wird, zwichen Nutzer und Besitzer.
Die Nutzungsbedingungen sind dabei eben Die "Hausordnung", die man aber auch ABGs nenne kann. Der Begriff Nutzungsbedingungen und ABGs sind unserer Meinung nach identisch, und werden auch oft als Identich benutzt. der Zusammenhand zwichen Nutzungsbedingungen und Hausordnung .... hmmmm ...... ICH würde sagen das ist das gleiche. ICH bin aber weder Jurist, noch kann ich anderes machen, als das zu lesen und es auszulegen ....... ^^ Ihr kennt ja nun meine sichtweise davon. Villeicht äusert sich jemand, der das wirklich fundiert be- oder wiederlegen kann (nicht mit "ich bin der Meinung" sondern mit §xxx .......) ^^ |
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