SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Foten, was darf man (Berufsgruppen) ? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=46611)

Schlaudenker.de 27.12.2007 20:01

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 580847)
Ich wollte hier eben das Rechtliche Diskutieren, und nicht das Ethische.

Vielleicht solltest Du das nochmal rot und fett machen, denn nach 7 Seiten haben's einige offenbar immer noch nicht begriffen.

Edit: Zu Bahnhöfen gab's mal im anderen Thread (haste den mal gelesen?) einen Link:
Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 562671)
Zitat:

Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!
:arrow: http://railpix.bueker.net/Fotogenehmigung.pdf

Gibt es zu der Berufsgruppe Polizisten etwas schriftliches? Da gab's doch den Hinweis hinsichtlich Presseausweis ^^ oder?

Zitat:

Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).
Das wäre nett, interessiert mich auch.

ManniC 27.12.2007 20:05

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 580851)
Zu Bahnhöfen suche ich gerade noch nach einem Link von Manni.

Nicht verzagen Manni fragen - Manni weiß jeden **********:cool:

:arrow: CLICK

War es dieser?

Terfi 27.12.2007 20:23

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 580847)
Ich wollte hier eben das Rechtliche Diskutieren, und nicht das Ethische.

Da ich nun aber eigendlich alles weis, was ich wissen wollte (Danke an die, die mir so toll weitergeholfen haben mit "Gesetzestexten und auslegungen") höre ich für den moment auf an der Diskussion teilzunehmen.

Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).

Verstehst Du unter "Diskussion", jeden, der Hinweise auf die Rechtslage beibringt, die Dir nicht passen oder die Du nicht verstehst, als Unwissenden abzutuen?
Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung. Und komm mir dann nicht mit irgendwelchen Verordnungen, Satzungen oder alten Urteilen....

binbald 27.12.2007 20:38

Zitat:

Zitat von Terfi (Beitrag 580866)
Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung.

Da kannst Du noch lange warten...

Shooty 28.12.2007 13:15

Zitat:

Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).
-----------------------------------------------------------------------------

§ 305

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

------------------------------------------------------------------------------
(Meiner Meinung nach wichtige Pasage Fett hervorgehoben)


Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines Privaten, aber öffendlich zugänglichen Ortes, eine konkludente Zustimmung erfolgt, sich an die Nutzungsbedingengen bzw die Hausordnung zu halten.
Konkludent wird also ein Vertrag zwichen "Besitzer der Örtlichkeit" und Benutzer geschlossen.

Es gibt nochmal einen Passus in dem steht, wie genau so ein Aushang aussehen muss (nicht zu kleine schriftart, darf hängen wo er will, usw ....).
Dad find ich aber leider gerade nimmer .... wurde mir vorhin von meinem Kumpel aber auch vorgelesen.

Mikosch 28.12.2007 13:26

@Shooty:

Und was haben die AGB's nun mit der Hausordnung gemeinsam???

BadMan 28.12.2007 13:29

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 581052)
-----------------------------------------------------------------------------

Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines nicht Privaten [...] Ortes

Ich dachte, wir sprechen die ganze Zeit über Privatgelände, oder vertue ich mich da jetzt (Bahnhofsgelände etc.) :roll:

Shooty 28.12.2007 13:33

Zitat:

Zitat:

Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
-----------------------------------------------------------------------------

Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines nicht Privaten [...] Ortes
Ich dachte, wir sprechen die ganze Zeit über Privatgelände, oder vertue ich mich da jetzt (Bahnhofsgelände etc.)
SORRY mein fehler !
ich meinte ein Privates Gelände, welches öffendlich zugänglich ist ;)

Mikosch 28.12.2007 14:03

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 581063)
SORRY mein fehler!

Ist es auch Dein Fehler die AGB's, die ausgehängt sein müssen, mit der Hausordnung zu verwechseln?

Nicht falsch verstehen! Mich interessiert das auch brennend und ich würde gern wissen ob Du mit Deiner Aussage Recht hast. Der Auszug den Du da präsentiert hast dreht sich aber eben leider nur um AGB's ...

Shooty 28.12.2007 14:15

Also meiner meinung, und der des Jura Studenten (was nicht die Wahrheit sein muss) ist eben die, das konkludent ein Vertrag geschlossen wird, zwichen Nutzer und Besitzer.
Die Nutzungsbedingungen sind dabei eben Die "Hausordnung", die man aber auch ABGs nenne kann.
Der Begriff Nutzungsbedingungen und ABGs sind unserer Meinung nach identisch, und werden auch oft als Identich benutzt.

der Zusammenhand zwichen Nutzungsbedingungen und Hausordnung .... hmmmm ...... ICH würde sagen das ist das gleiche.
ICH bin aber weder Jurist, noch kann ich anderes machen, als das zu lesen und es auszulegen ....... ^^
Ihr kennt ja nun meine sichtweise davon.
Villeicht äusert sich jemand, der das wirklich fundiert be- oder wiederlegen kann (nicht mit "ich bin der Meinung" sondern mit §xxx .......) ^^


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:32 Uhr.